Faxline Lizenz wandert mit der Sonne

31.03.1995

A. Berends, Hannover: In der Faxline der CW Nr. 8 vom 24. Februar 1995, Seite 80, beantworteten Sie die Frage des Lesers M. Buchheim zu moeglichen Lizenzverstoessen in einem PC-Netz. Sie schreiben, dass Metering-Programme beim Einsatz per CPU die Lizenzverwaltung juristisch einwandfrei kontrollieren. Ich moechte diese Frage ausweiten: Wie sehen die Bedingungen in einem WAN aus, wenn regionale Zeitverschiebungen in Rechnung gestellt werden?

Die Redaktion: Juristisch gibt es in diesem Punkt keinen Unterschied zwischen einem WAN und einem LAN. Das heisst konkret: Wenn in Ihrem WAN-System die Anwender in Los Angeles nach Hause gehen und die Software verlassen, koennen die Nutzer in Hannover das Programm aufrufen und mit derselben Lizenz arbeiten. Der wirklich wichtige Unterschied liegt da, wo nationale Lizenzen ins Spiel kommen: Die Lizenz einer US-amerikanischen Version von Winword kann nicht mit der deutschen Schwesterversion aufgerechnet werden. Zumindest in der Auffassung von Microsoft zaehlen beide Programme als einzelne Produkte. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wie bei allen Grosskundengeschaeften kommt es hier auf die ausgehandelten Sonderklauseln an. Von der Technik her sollten in einem transparent aufgebauten WAN alle Metering-Programme in der Lage sein, mit der Sonne zu wandern. Explizit angegeben wird diese Technik bislang allein beim "Site-Meter" von McAfee (Vertrieb: Computer 2000). Ob dies allerdings Einsparungen mit sich bringt, muss erst berechnet werden: Immerhin kann das Laden von Programmen ueber das WAN teure Spitzenlastzeiten verursachen.