Faxline/Legale Verschluesselung

09.02.1996

D. Brenneisen, Duesseldorf: In den Presseberichten der letzten Woche zum aufgegebenen US-Verfahren gegen den Kryptografie-Spezialisten Zimmermann vermisste ich einen Hinweis darauf, inwieweit sein PGP fuer den Einsatz in Deutschland geeignet beziehungsweise legal ist. Wir denken hierbei an die Verschluesselung von E-Mail, die ueber das Internet zu unseren Filialen laufen soll.

Die Redaktion: Leider ist bei der von Ihnen anvisierten Einsatzform die Nutzung des Verschluesselungsprogramms "Pretty Good Privacy" (PGP) nicht legal. PGP ist nur fuer den nichtkommerziellen Bereich freigegeben. Sie haben jedoch die Moeglichkeit, mit PGP und den diversen Utilities die grundsaetzliche Tauglichkeit des Konzepts im Zusammenspiel mit Ihrer E-Mail zu testen und danach eine kommerzielle Exportversion des Verschluesselungsprogramms zu erwerben. Sie wird unter dem Namen "Viacrypt" von der gleichnamigen Firma vertrieben http://www.viacrypt.com .