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Faxgeräte werden bald teurer

02.02.1999
Von Michael Hufelschulte
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat in einem jetzt veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden, daß für Telefaxgeräte (wie schon seit langem für Fotokopierer) eine urheberrechtliche Vergütung gezahlt werden muß. Laut Urheberrechtsgesetz müssen Hersteller und Importeure Gebühren für Geräte zahlen, mit denen geschützte Werke vervielfältigt werden können. Für Faxgeräte sei der im Gesetz festgelegte Mindestsatz von 75 Mark allerdings unangemessen hoch. Die genaue Höhe der Gebühren sollen nun die zuständige Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und die betroffenen Industrieverbände aushandeln. Zahlen muß die Zeche letztendlich sowieso der Endkunde - die Hersteller schlagen die unerwünschten Zusatzkosten auf den Verkaufspreis auf.