Nicht nur für Online-Händler

FAQs zum Widerrufsrecht

06.06.2011
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

FAQs 6 bis 10

6. Was ist ein Fernabsatzgeschäft?

Etwas verkürzt gesagt sind Fernabsatzgeschäfte solche Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden. Unter Fernkommunikationsmittel muss man vor allem Briefe, das Telefon, E-Mails, Internet, Fax, SMS etc. verstehen. Wenn also z.B. ein Kaufvertrag im Internet geschlossen wird (Online-Shop, Ebay etc.), dann liegt ein Fernabsatzgeschäft vor. In aller Regel steht dem Käufer dann ein Widerrufsrecht zu, wenn er Verbraucher ist.

7. Wer ist Verbraucher, wer ist Unternehmer?

Wer Verbraucher und Unternehmer ist, ist in § 13 und § 14 BGB geregelt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist dagegen eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Wer Verbraucher und wer Unternehmer ist, hängt somit davon ab, was für eine Art von Geschäft die jeweilige Person tätigt. Kauft ein Top-Manager eines DAX-Unternehmens einen Kugelschreiber als Geburtstagsgeschenk für seine Tochter, ist er Verbraucher. Kauft ein selbständiger Familienvater einen Locher für sein Büro, so ist er Unternehmer.

8. Warum ist im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht mal von Unternehmer und Verbrauchern und mal von Verkäufern und Käufern die Rede? Ist das das Gleiche?

Das Widerrufsrecht ist Verbraucherschutzrecht, es soll somit den Verbraucher im Verhältnis zum Unternehmer schützen. Die in der Praxis typische und alltägliche Situation im Rahmen des Verbraucherschutzrechts ist der Kauf einer Ware. Das Verbraucherschutzrecht greift dann ein, wenn bei einem Kauf der Verkäufer Unternehmer und der Käufer Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist. Ist etwa der Verkäufer Verbraucher (z.B. eine Erbe versteigert die alte Kommode seiner verstorbenen Mutter bei einem Internet-Auktionshaus) und der Käufer Unternehmer (z.B. der Antiquitätenhändler, der die Kommode im Internet entdeckt hat), so gibt es kein Widerrufsrecht.

9. Was ist eine Widerrufsbelehrung?

Eine Widerrufsbelehrung ist die gesetzlich vorgesehene Belehrung eines Widerrufsberechtigten über sein Widerrufsrecht. Das Gesetz sieht solche Belehrungen vor, damit der Berechtigte überhaupt weiß, dass ihm ein solches Recht zusteht und wie er es ausüben kann.

10. Muss ich als privater Verkäufer bei eBay die Käufer über das Widerrufsrecht belehren?

Nein. Das Widerrufsrecht im Fernabsatzhandel besteht nur im B2C-Bereich (Business to Consumer, d.h. Unternehmer-Verbraucher-Verhältnis). Daher müssen auch nur gewerbliche Verkäufer, egal ob bei eBay oder in anderen Online-Shops, über das Widerrufsrecht belehren. Aber Vorsicht! Je nachdem wie viele Verkäufe Sie als vermeintlich "privater" Verkäufer bei eBay tätigen, können Sie bereits als gewerblich angesehen werden, obwohl Sie sich selbst als Privatverkäufer sehen. Hier hat sich in der Rechtspraxis noch kein einheitlicher Maßstab finden lassen, weshalb Sie besonders vorsichtig sein sollten, wenn Sie nicht nur geringen Umsatz bei eBay & Co machen.