Was hat es mit dem geänderten iCloud-Passwort auf sich?
Nunja, die Situation ist etwas verfahren. Im bereits mehrfach angeführten Gerichtsreport wird erwähnt, dass der Besitzer des Geräts (also das SBCDH, beziehungsweise der Stadt San Bernardino) das Passwort für die mit dem Gerät verbundene Apple ID - also Farooks iCloud-Passwort - zurückgesetzt hat: "Der Besitzer...konnte das Passwort per Fernzugriff zurücksetzen, was allerdings den Effekt hatte, dass die Möglichkeit eines automatischen Backups nicht mehr besteht."
Das klingt jetzt ein wenig so, als würde das FBI nun dem SBCDH den "schwarzen Peter" zuschieben wollen. Aber schon einen Tag nachdem dieser Umstand bekannt wurde, reagierte man bei der Stadt und veröffentlichte einen Tweet, der unmissverständlich klar macht, von wem die Anordnung zum Zurücksetzen des Passworts gekommen war.
The County was working cooperatively with the FBI when it reset the iCloud password at the FBI's request.
— CountyWire (@CountyWire) 20. Februar 2016
Am 21. Februar gab das FBI eine Stellungnahme ab, in dem man erklärte, dass man den Passwort-Reset tatsächlich angeordnet habe. Dabei betont der Geheimdienst nochmals, dass das iCloud-Backup nicht alle Daten enthalten würde, die auf dem iPhone gespeichert seien.
Noch ein Fall in New York und warum
Apple hat seine "Legal Process Guidelines" veröffentlicht, in denen nachzulesen ist, wie im Falle einer staatlichen bzw. polizeilichen Anfrage verfahren wird. Darin heißt es:
"Bei allen Devices, die unter iOS 8 und späteren Versionen laufen, wird Apple keine Extraktion von Daten durchführen, weil diese Tools nicht länger einsetzbar sind. Die Daten, die ausgelesen werden sollen, sind mit einer Verschlüsselung geschützt, die mit dem Passcode des Users verbunden sind, auf den Apple keinen Zugriff hat. Für iOS-Devices mit früheren Versionen des Betriebssystems kann Apple - bei Vorliegen eines gültigen Durchsuchungsbefehls, der auf valider Grundlage ausgesprochen wurde - bestimmte Daten von gesperrten Geräten auslesen."
Im Protokoll vom 19. Februar ist allerdings in einer Fußnote zu lesen: "Apple hat ein anderes Gericht darüber informiert, dass es nun Einspruch gegen eine Hilfe dieser Art einlegt."
Welches andere Gericht denn nun?
In New York läuft derzeit ein weiterer Fall, der ähnlich gelagert ist. Dabei geht es um einen mutmaßlichen Drogendealer und dessen iPhone 5S. Das Gerät läuft unter iOS 7 - Apple will aber trotzdem nicht beim Auslesen der Daten helfen. In einer schriftlichen Reaktion auf den Fall in New York argumentiert Apple folgendermaßen:
"Die öffentliche Aufmerksamkeit richtet sich ganz besonders auf Themen die mit Datenschutz und IT-Security zu tun haben und die Anordnungen von Regierungsseite, auf Daten zuzugreifen, sind auf dem höchsten Stand seit Jahren. Die Öffentlichkeit erwartet von Unternehmen wie Apple, dass ihre Daten im Rahmen der Gesetzgebung vor staatlichem Zugriff geschützt werden." Daher wäre es an der Zeit, die Befugnisse der Regierung im Rahmen des "All Writs Act" neu zu bewerten.
Das mag sich auf den ersten Blick so lesen, als wolle Apple einfach raus aus dem "Daten-von-gesperrten-iPhones-extrahieren"-Business. In der Stellungnahme wird zudem erklärt, dass Apple seit dem Release von iOS 8 keine technische Möglichkeit mehr hat, Daten zu extrahieren und dass Geräte mit iOS 7 immer seltener werden - zur Zeit wären das weniger als zehn Prozent aller in den USA aktiven Geräte. Apple will die kostbare Zeit seiner Experten nicht mit dem Auslesen von Daten und langwierigen Aussagen vor Gericht verschwenden - auch wenn das Unternehmen die so anfallenden Kosten vom Staat zurückfordern könnte.
Das gewichtigste Argument sieht Apple allerdings in potenziellen Reputationsschäden: "Apple in diesem Fall dazu zu zwingen, die Daten ohne rechtliche Grundlage auszulesen, könnte dem Vertrauensverhältnis zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden massiven Schaden zufügen und dem Image von Apple substantiellen Schaden zufügen. Die Kosten eines solchen Reputationsschaden hätten weitaus größere ökonomische Auswirkungen, als die Kosten für diesen einen Extraktionsvorgang."
Inzwischen hat der Richter im Fall in New York die Forderungen von FBI und Regierung zurückgewiesen. Die Begründung lautet wie folgt: "Die gängigen Regeln der Interpretation des Wortlautes von Gesetzen veranlassen mich dazu, die Auffassung der Regierung zurückzuweisen, dass der All Writs Act von der Rechtsprechung zur Anordnung jedweder Hilfe genutzt werden kann, die nicht ausdrücklich vom Gesetz verboten ist."
Was hat es mit dem "All Writs Act" auf sich?
Sowohl im aktuellen Fall in San Bernardino, als auch in jenem in New York beruft sich die US-Regierung auf den sogenannten "All Writs Act" aus dem Jahr 1789. Einfach ausgedrückt, berechtigt dieser US-Gerichte, alle "notwendigen" oder "angebrachten" Maßnahmen anzuordnen, die der Durchsetzung des Rechts dienen. Das klingt übrigens nicht nur nach "Freifahrtschein". Im Fall in New York sieht es Apple es schlicht als unverhältnismäßig an, für das Auslesen eines iPhones, das einem mutmaßlichen Drogendealer gehört, Ressourcen aufzuwenden. Zudem, so Apple, werde der Geltungsbereich des "All Writs Act" von der Regierung auch über Gebühr ausgedehnt.
Wenn der "All Writs Act" zur Anwendung kommen soll, muss allerdings sichergestellt werden, dass:
Apple nicht in irgendeiner Art und Weise befangen ist;
Apple durch die Anordnung keine übermäßige Belastung entsteht;
die Mitwirkung von Apple notwendig ist, um Zweck und Ziel der Durchsuchung durchzusetzen, beziehungsweise zu erreichen.
Nach Ansicht der US-Regierung greift keines dieser Kriterien, weswegen Apple dem Gerichtsbeschluss zu folgen habe. Der Richter im Fall des Drogendealer-iPhones hat die Forderung der Regierung nach Prüfung aller Argumente zurückgewiesen: "Keiner dieser Faktoren würde es rechtfertigen, Apple die Pflicht aufzuerlegen, der Regierung gegen seinen ausdrücklichen Willen behilflich zu sein."
Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag unserer Schwesterpublikation cio.com.
- Release-Zeitraum
Apple stellt seine aktuelle Smartphone-Generation seit einiger Zeit im September eines Jahres vor, der Release folgte bei den aktuellen iPhones 6S und 6S Plus wenige Tage später. Dass Apple-Jünger auch im September 2016 wieder Schlange stehen dürfen, ist wahrscheinlich. Gerüchte die von einem vorgezogenen Release im Sommer 2016 ausgehen, halten die britischen Kollegen der Macworld für unwahrscheinlich. - Versionen
Natürlich ranken sich auch Gerüchte um die verschiedenen Versionen des iPhone 7. Macworld UK geht davon aus, dass Apple das neue iPhone in drei Varianten bringen könnte. Das iPhone 7 soll demnach im 4,7-Zoll-Format kommen, das iPhone 7 Plus mit 5,5-Zoll-Screen ausgestattet sein. Zudem könnte in Cupertino derzeit auch ein vier Zoll großes iPhone 7 mini entstehen. - Design
Nachdem Apples iPhone S-Modelle traditionell eher ein technisches Update darstellen, dürfte das iPhone 7 auch ein neues Design bekommen. Apple könnte die nächste iPhone-Generation noch deutlich flacher gestalten - wenn man sich tatsächlich dazu entscheiden sollte, den Kopfhöreranschluss zu streichen. Die iPhone-User wären dann wohl gezwungen auf Bluetooth auszuweichen. Eine andere Möglichkeit wäre der Einsatz des proprietären Thunderbolt-Anschlusses für die Headphones. - Stärkerer Akku
Mangelnde Akkuleistung ist in der Praxis vieler Smartphone-Nutzer ein Problem. Entsprechend halten sich hartnäckig auch Gerüchte, dass das iPhone 7 mit einem deutlich stärkeren Akku kommen soll. Wir gehen hierbei allerdings nur von moderaten Verbesserungen aus. - Display
Mehr Auflösung, Edge-to-Edge-Screen, neues Display-Glas: Apple könnte beim iPhone 7 - mit Blick auf die Konkurrenz - deutlich in Sachen Display-Technologie nachlegen. Zudem könnte Cornings Project Phire zum Einsatz kommen: Das neue Verbundmaterial soll ähnlich widerstandsfähig wie Gorilla Glass sein, dabei aber auch so kratzfest wie Saphirglas. Gerüchte gibt es auch um den Einsatz von (AM)OLED-Displays beim iPhone 7. Insidern zufolge sollen die stromsparenden Displays frühestens 2018 beim Apple-Smartphone Einzug halten. - Speicher
Wie Macworld UK treffend schreibt, wäre ein iPhone 7 mit 16 Gigabyte Speicherkapazität nicht mehr zeitgemäß. Die logische Konsequenz wäre, dass das iPhone 7 mit 32 GB, 64 GB und 128 GB Speicherkapazität angeboten wird. - USB-C
Dass Apple bei der kommenden iPhone-Generation auf den USB-C-Port setzt, hält nicht nur Macworld für unwahrscheinlich. Zwar kommt USB-C zum Beispiel auch in der neuen Generation des Macbook zum Einsatz, aber Apple hat erst beim iPhone 6 zum Thunderbolt-Anschluss gewechselt. - Waterproof
Verschiedene Medien haben in der Vergangenheit darüber berichtet, dass das iPhone 7 wasserdicht sein wird. Grundlage für die Spekulationen bildet ein Patentantrag Apples aus dem Jahr 2014 für eine wasserabweisende Beschichtung.