Fachverband Informationstechnik im VDMA gibt sich streitbar Dortmunder Wettbewerbsverein pocht auf Erfuellung des Gesetzes

13.05.1994

MUENCHEN (jm) - Uebervorsichtige wie die Vobis Microcomputer AG des Theo Lieven wollen sich vor laestigen Abmahnvereinen schuetzen, indem sie bei der Bewerbung ihrer Monitore neben der Zollangabe auch das metrische Mass angeben. Nach wie vor scheint aber unklar, ob diese Vorsichtsmassnahme notwendig ist.

Der Dortmunder Wettbewerbsverein "Bundesverband der Gewerbetreibenden zur Foerderung der Gleichheit im Wettbewerb" hatte Anfang Oktober fuer Unruhe gesorgt. Nach den Worten seines Vorsitzenden Ulrich Stiehl forderte er 305 Unternehmen der DV- Branche auf, ab Dezember 1993 im gesamten "geschaeftlichen Verkehr" statt Zollangaben ein metrisches Mass zu verwenden (vgl. CW Nr. 52 vom 24. Dezember 1993, Seite 5: "DV-Verbaende wehren sich...").

Fuer den Fachverband Informationstechnik (FI) im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) und Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektroindustrie e.V. (ZVEI) weist Andreas Rowold als Mitglied der Geschaeftsleitung jetzt noch einmal darauf hin, dass "zur Zeit kein Grund" besteht, "in Deutschland von der weltweiten Branchenuebung der Verwendung von Zollangaben abzuweichen".

Als Begruendung fuehrt der FI an, noch in dieser Legislaturperiode sei die Verabschiedung einer Novelle des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) vorgesehen, die Abmahnaktionen zukuenftig einen Riegel vorschieben werde.

Nach Paragraf 2, Absatz 2, des Wettbewerbsrechts sollen Verstoesse gegen Rechtsvorschriften des UWG nur dann verfolgt werden koennen, wenn durch die Zuwiderhandlung ein wesentlicher Wettbewerbsvorsprung erzielt oder der Wettbewerb wesentlich beeintraechtig wird. Auch das UWG selbst soll dahingehend modifiziert werden. Danach werden sich Abmahnvereine nur noch dann als UWG-Saubermaenner aufwerfen duerfen, wenn sie nachweisen koennen, dass sie eine "erhebliche" Zahl von Unternehmen als Mitglieder vertreten, die selbst klageberechtigt waeren.

Stiehl pocht allerdings darauf, dass sich an der Rechtslage ueberhaupt nichts geaendert habe. Rowold sieht dies ganz anders: Er betont, dass seit Ende Januar 1994 sechs Gerichte, darunter zwei Oberlandesgerichte, an der Verwendung von Zollmassen zur Beschreibung von Monitoren nichts Unrechtes zu sehen vermochten. So habe auch das Landgericht Dortmund, die Vorinstanz zum OLG Hamm, entschieden.

Trotzdem gibt sich der Dortmunder Abmahnverein kaempferisch: Er will, so Ulrich Stiehl gegenueber der COMPUTERWOCHE, auch weiterhin an Zoll-Liebhaber Abmahnungen verschicken, was FI-Mann Rowold nicht versteht: "Seit Ende Januar hat der Bundesverband von Herrn Stiehl meines Wissens nach keine einzige Abmahnung mehr verschickt." Einziges Ziel solcher Aussagen koenne sein, Verunsicherung zu streuen.

Dem widerspricht Stiehl allerdings entschieden: "Wir haben seit Januar gegen rund ein halbes Dutzend namhafter Unternehmen Verfahren eingeleitet."