Extrakt aus professioneller Beratungstaetigkeit Katalog nennt 270 Kriterien fuer erfolgreiches Outsourcing

18.02.1994

MUENCHEN (pi) - Im Hinblick auf Outsourcing-Angebote herrscht grosse Unsicherheit bei der Einschaetzung von Leistungen, Kosten, Abrechnungsverfahren sowie Vertragsregelungen. Gesucht werden die entscheidenden Kriterien fuer eine erfolgreiche Auslagerung von DV- Leistungen. Eine neue Checkliste dafuer hat die Software Union GmbH, Hamburg, vorgelegt.

Der 270 Einzelschritte umfassende Fragenkatalog setzt sich mit all den Punkten auseinander, die fuer ein an Outsourcing interessiertes Unternehmen von Bedeutung sind. Entstanden ist die Entscheidungshilfe nicht nur aus den Kenntnissen der Software- Union-Mitarbeiter heraus, sie basiert zusaetzlich auf Impulsen und Fragestellungen, mit denen sich die Berater des Unternehmens in den vergangenen Monaten und Jahren auseinandersetzen mussten.

Bei der Zusammenstellung der Fragenbloecke wurde zunaechst auf eine Beurteilung des Anbieters Wert gelegt, da speziell die Zukunftssicherheit, Soliditaet sowie die jeweilige Technologie- oder Markterfahrung entscheidend fuer eine erfolgreiche Zusammenarbeit sind. Im Anschluss daran erfolgt eine Analyse der Standard- und Individualsoftware-Angebote, der technischen Infrastruktur sowie der Rechenzentrumsservices. Weitere Detailanalysen untersuchen Wartung, Systemverfuegbarkeit sowie Sicherheitsfragen.

Hilfestellung fuer eine tatsaechliche Vergleichbarkeit von Angeboten bietet dann der Fragenkomplex "Kostenstruktur und Abrechnungsverfahren". Neben der Pruefung der erforderlichen Rahmenbedingungen fuer eine Systemuebernahme spielt die Vertragsgestaltung eine zentrale Rolle. Hier setzen sich die Autoren intensiv mit der Verantwortung, den Leistungsgarantien von Anbietern, zugesicherten Release-Wechseln, der Systemverfuegbarkeit, Backup-Sicherheiten sowie den Grundlagen der Leistungsberechnung auseinander. Auch den Themen Haftung und Gewaehrleistung, Sicherung der Rechte sowie Regeln fuer die Rueckabwicklung widmen die Autoren ihre Aufmerksamkeit.

Der Fragenkatalog kann fuer eine Schutzgebuehr von 730 Mark bei der Software Union GmbH, Geschaeftsstelle Hamburg, bezogen werden.

* Dr. jur. Marie-Theres Tinnefeld ist Dozentin fuer Datenschutzrecht an der Fachhochschule Muenchen.

Neue Grundlage

Die Bedeutung der Arbeitnehmerhaftung in arbeitsgerichtlichen Verfahren ist nicht unerheblich. Angesichts dieser Sachlage kommt daher der Entscheidung des Grossen Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG NJW 1993, S. 1732) eine grosse Bedeutung zu: Der Senat ist der Ansicht, dass ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber grundsaetzlich nicht mehr fuer jeden Schaden haftet, den er ihm bei Ausfuehrung der Arbeit durch eine schuldhafte Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten zufuegt.

Da diese Rechtsprechung von derjenigen eines anderen obersten Bundesgerichts, des Bundesgerichtshofs, bislang abwich, lag diese Frage dem Gemeinsamen Senat der fuenf obersten Gerichtshoefe des Bundes zur Entscheidung vor. Dieser stellte am 16. Dezember 1993 das eingeleitete Verfahren ein, nachdem der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) sich am 21. September 1993 der Rechtsauffassung des Grossen Senats des BAG im Ergebnis angeschlossen hatte und der Vorsitzende des Grossen Senats des BAG am 7. Dezember 1993 mitgeteilt hatte, dass keine Bedenken gegen die Einstellung bestehen.

Damit hat die Rechtsprechung die Arbeitnehmerhaftung auf eine neue Grundlage gestellt. Sie ist speziell fuer den DV-Bereich, in dem schon die geringste Fahrlaessigkeit Schaeden in kaum zu begrenzender Hoehe ausloesen kann, von grosser Relevanz.