Existenzgründung: Die häufigsten Fragen

18.04.2005
Von Svenja Hofert
Wer den Weg in die berufliche Selbständigkeit wagen möchte, sollte sich vorab gut über Fördermöglichkeiten informieren, um später Fehler zu vermeiden.

Ich-AG oder Überbrückungsgeld?

Wer vor der Arbeitslosigkeit in einem gut bezahlten Job gearbeitet hat, für den ist das Überbrückungsgeld die interessantere Alternative: Der Antragsteller erhält für sechs Monate das Arbeitslosengeld in voller Höhe und 70,8 Prozent obendrauf. Allerdings brauchen Gründer hierzu eine Bescheinigung einer "fachkundigen Stelle" und einen Business-Plan. Hinzu kommt, dass Überbrückungsgeld nicht an eine Rentenversicherungspflicht gekoppelt ist - anders als die Ich-AG. Hier müssen mindestens 78 Euro im Monat eingezahlt werden, sofern weniger als 4800 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaftet werden. Auch die Gewinnbegrenzung bei der Ich-AG - mehr als 25 000 Euro dürfen unterm Strich nicht übrig bleiben, andernfalls fällt im folgenden Jahr die Förderung weg - ist meist weniger für IT-Spezialisten geeignet. Bei durchschnittlichen Stundensätzen von rund 72 Euro wären binnen zwei bis drei Monaten Umsätze in dieser Höhe bereits erreicht. Das hieße für den Existenzgründer, dass die Ich-AG nur für ein Jahr gefördert würde. Statt der möglichen Gesamtsumme von 14 400 Euro für drei Jahre reduziert sich die Förderung unter diesen Voraussetzungen auf 7200 Euro für ein Jahr.

Wie gestalte ich mein Profil?

Was würden Sie sagen, wenn Sie nur zehn Sekunden hätten, um sich und Ihre Geschäftsidee vorzustellen? Reduzieren Sie Ihre Idee in der Außendarstellung auf den oder die wesentlichen Punkte. Wofür stehen Sie? Verfallen Sie nicht in langatmige Erklärungen. Am Ende bleibt beim Gegenüber nichts haften. Stellen Sie sich als Experte für Ihren Bereich dar oder als Generalist mit strategischen Kompetenzen, etwa in der Softwarearchitektur oder Projektleitung. Anna Beegers, Recruiterin der Hays AG, rät: "Beschreiben Sie Ihre Projekte möglichst genau, nennen Sie das Ziel des Projekts, die eingesetzten Techniken, Dauer und Branche." Bei E-Mail-Profilen sollten Skills am besten mit der Erfahrung in Jahren sowie der Intensität beschrieben werden. Autodidakten, die Fähigkeiten nicht in einem Projekt, sondern vor dem eigenen PC erworben haben, können dies ebenfalls beschreiben.

Brauchen Sie einen Steuerberater?

Ein Steuerberater hilft, sich auf die Kernkompetenzen zu konzentrieren. Mindestens für die Jahressteuererklärung empfiehlt es sich, nicht auf diese Hilfe zu verzichten. Auch in anderer Hinsicht kann sich die Investition lohnen, denn nur mit einem Steuerberater können beispielsweise bestimmte Abgabefristen beim Finanzamt überschritten werden. Ob jemand die Buchhaltung an einen Steuerberater abgibt oder nicht, ist ebenfalls eine Frage der Prioritätensetzung. Erwirtschaftet ein Selbständiger allerdings nur 1000 Euro im Monat, stehen die durchschnittlichen 100 Euro für Buchhaltung zu diesem Umsatz in keinem Verhältnis. Doch Vorsicht: Im Idealfall ist der Steuerberater ein Steuervermeidungsberater, nur sehr selten ein Unternehmensberater, der auch auf Risiken und Fehlentwicklungen hinweist.

Tipp: Suchen Sie sich Ihren Steuerberater gut aus und hinterfragen Sie seine Dienstleistung und sein Selbstverständnis.

Soll Umsatzsteuer erhoben werden?

Der Verzicht auf Umsatzsteuer lohnt sich nur für Gründer, die sehr wenig verdienen und keine eigenen Investitionen tätigen - etwa für Dozenten an Weiterbildungsinstituten. Wer Geld investiert, zahlt auch Umsatzsteuer. Es wäre dumm, auf deren Rückerstattung durch das Finanzamt zu verzichten. Setzen Sie mehr als 17 500 Euro im ersten oder mehr als 50 000 Euro im zweiten Gründungsjahr um, werden Sie ohnehin verpflichtet, Umsatzsteuer zu erheben. Als Kleinunternehmer müssen Sie auf der Rechnung darauf hinweisen, dass Sie keine Umsatzsteuer erheben. Das ist aus Marketing-Gründen nicht gerade geschickt - schließlich hängen Sie damit an die große Glocke, dass Sie wenig verdienen, und fordern Geschäftspartner oder Auftraggeber geradezu auf, Sie "klein" zu halten. Sie können dann auch keine Umsatzsteueridentifikationsnummer erhalten, die Sie statt Steuernummer auf der Website angeben können - aus Sicht von Datenschützern eine viel anonymere Information als die Steuernummer, die andernfalls zu den Pflichtangaben im Website-Impressum gehört.

Wie sieht eine Rechnung aus, die das Finanzamt akzeptiert?

Seit Januar 2004 muss die Rechnung Formalitäten erfüllen. Wichtigstes Merkmal: Jede Rechnung braucht eine fortlaufende Nummer. Außerdem muss die Rechnung die Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten. Umsatzsteuersätze (null, sieben oder 16 Prozent) müssen genannt werden. Kleinunternehmer sind zudem verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass sie keine Umsatzsteuer erheben. E-Mail-Rechungen gelten für den Vorsteuerabzug nur mit einer gültigen elektronischen Signatur. Das sollten Sie nicht nur beim Schreiben, sondern auch beim Empfangen von Rechnungen beachten.

Welche Gesellschaftsform ist die richtige?

Als Einzelkämpfer sind Sie entweder Gewerbetreibender oder Freiberufler. Freiberufler sind Unternehmer, die geistig-akademische Leistungen erbringen. IT-Freiberufler müssen ingenieursähnliche Tätigkeiten ausüben, um als Freiberufler zu gelten. Die feinen Unterschiede sind fließend und beschäftigen regelmäßig die Gerichte.

Wenn Sie sich als Freiberufler mit anderen zusammentun, gründen Sie automatisch eine Freiberufler-GbR. Die GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wird deshalb auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet und benötigt zu ihrer Gründung keinen Vertrag oder Eintragungen. Alle Gesellschafter einer solchen GbR müssen freiberuflich einen gemeinsamen Geschäftszweck verfolgen. Unterhält einer der Gesellschafter dagegen ein Gewerbe, könnte dies auf die gesamte Gesellschaft abfärben. Konsequenz: Es würde Gewerbesteuer fällig werden. Eine Alternative wäre, von vornherein eine gewerbliche GbR zu gründen. Diese unterliegt Umsatzgrenzen: Werden mehr als 350 000 Euro im Jahr erwirtschaft oder ist der Gewinn höher als 30 000 Euro, mutiert die GbR zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG), die auch ins Handelsregister eingetragen werden muss. Für Freiberufler liegt die Alternative dann in der Gründung einer Partnergesellschaft (PartnerG) - damit verbunden ist der Eintrag ins Partnerschaftsregister. Nachteil: Alle Partner einer solchen Gesellschaft müssen im Namen auftauchen.

Mitglieder von virtuellen Teams wollen häufig vermeiden, als GbR zu gelten, um die eigene Unabhängigkeit zu bewahren. Es empfiehlt sich deshalb, nicht mit gemeinsamen Unterlagen aufzutreten und kein gemeinsames Geschäftskonto zu führen. Am besten leitet derjenige, der das Projekt akquiriert hat, die Mannschaft als Vertragspartner und verantwortlicher Auftraggeber an. Die anderen stellen ihm ihre Leistungen in Rechnung.

Wenn mit weiteren Kollegen ein umfangreicheres Geschäftsmodell umgesetzt werden soll, empfiehlt sich die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie ist eine juristische Person - im Gegensatz zu den bisher vorgestellten Personengesellschaften haften Kapitalgesellschaften theoretisch nicht mit Privatvermögen. In der Praxis ziehen Banken zur Absicherung ihrer Kredite aber häufig auch das Privatvermögen heran, so dass dieser Schutz de facto oft doch nicht existiert - vor allem, wenn die GmbH selbst noch kein eigenes Kapitel angesammelt hat.

Das gilt auch für die Limited. Anders als die GmbH erfordert die Limited keine Einlage in Höhe von mindestens 25000 Euro wie eine GmbH (diese Summe soll demnächst verringert werden). Auch die reinen Gründungskosten, die sich bei der GmbH schnell auf 700 Euro summieren können, sind meist geringer. Zudem lässt sich die Limited schneller gründen als eine GmbH - auf Wunsch in 24 Stunden. Nachteil: Laufende Kosten belasten den Gründer, zudem ist das Image der Limited als Geschäftsform der Unterwelt hinderlich - bei der Beantragung von Krediten, aber auch im allgemeinen Geschäftsverkehr.

Unternehmersteuern und Buchhaltung

Sie starten als Freelancer? Wunderbar: Schaffen Sie sich als Erstes zwei Aktenordner in unterschiedlichen Farben an. Einer ist für Ihre Ausgaben bestimmt, der andere für Ihre Einnahmen. Als Ausgabe gilt alles, was betrieblich bedingt und nicht dem Privatbereich zuzurechnen ist: die Betriebshaftpflichtversicherung, Zeitungen und Zeitschriften, Büromaterial, Mitgliedschaften, Kosten rund ums Auto (sofern Sie pro Kilometer nicht pauschal 30 Cent abrechnen). Auch Dekorationsmaterial, Einrichtungsgegenstände und Kaffee für die Kunden gelten als betriebliche Ausgaben, sofern Sie Kundenkontakt pflegen.

Existenzgründer müssen zunächst einmal im Monat eine Umsatzsteuererklärung erstellen und über das elektronische System Elster (www.elster.de) oder den Steuerberater abgeben. Dafür können Selbständige eine so genannte Dauerfristverlängerung beantragen. Das heißt in der Praxis, dass die Umsatzsteuerklärung am 10. des Folgemonats abgeben werden kann. Nach zwei Jahren entscheidet das Finanzamt, wie häufig Sie Ihre Erklärungen in der Folgezeit einreichen müssen. Beträgt die Umsatzsteuer weniger als 512 Euro, wird die Erklärung einmal jährlich eingereicht, übersteigt sie den Satz von 512 Euro, aber beläuft sich auf weniger als 6136 Euro, wird eine Zahlung pro Quartal nötig. Bei höheren Beträgen muss die Umsatzsteuer monatlich abgeführt werden.

Die Umsatzsteuer und Einkommenssteuer sind zwei verschiedene Steuerarten, die das Finanzamt getrennt voneinander handhabt. Freiberufler oder Personengesellschaften geben Einkommenssteuererklärungen ab und zahlen Einkommenssteuern entsprechend den Sätzen, die auch für Angestellte gelten. Die Steuersätze für 2005 liegen zwischen maximal 42 Prozent und minimal 16 Prozent. Nur Kapitalgesellschaften wie etwa die GmbH zahlen Körperschaftssteuer. Diese soll laut der aktuellen Diskussion von 25 auf 19 Prozent gesenkt werden, was die Gründung einer GmbH für viele Unternehmer attraktiver macht.

Eine weitere Unternehmersteuer ist die Gewerbesteuer; um diese Abgaben zu vermeiden, streben viele IT-Experten den Status des Freiberuflers an. Gewerbesteuer fällt erst ab einem Einkommen (Gewinn) von 24500 Euro an und berechnet sich nach dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde, in der der Gründer tätig ist. Je kleiner die Gemeinde, desto billiger ist in der Regel auch der Hebesatz. (iw)