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Ex-Bertelsmänner erhalten 200 Millionen Euro Entschädigung

12.12.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Medienkonzern Bertelsmann muss zwei früheren Mitarbeitern wegen Vertragsbruch mindestens 200 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Ein Geschworenengericht in Santa Clara, Kalifornien, erklärte das Gütersloher Unternehmen und Ex-Vorstandsvorsitzenden Thomas Middelhoff für schuldig, mündliche und schriftliche Vereinbarungen mit den Ex-Managern Jan Henric Büttner und Andreas von Blottnitz nicht eingehalten zu haben. Diese beschuldigen den Medienkonzern, er habe ihnen 1994 für ihr Engagement beim Aufbau von AOL Europe als Entlohnung eine Minderheitsbeteiligung an dem Online-Dienst vertraglich zugesichert. Diese Vereinbarung sei aber beim Verkauf der 50-Prozent-Beteiligung an AOL Time Warner im Jahr 2000 nicht eingehalten worden. Die beiden Deutschen hatten Bertelsmann bereits im Jahr 2001 auf fünf Milliarden Dollar Entschädigung verklagt, die Forderung anschließend aber auf drei Milliarden Dollar reduziert (Computerwoche

online berichtete).

Vertreter von Bertelsmann kritisierten das Urteil. Wie das "Wall Street Journal" berichtet, charakterisierten sie die Kläger privat als Opportunisten, die auf die Launen des amerikanisches Rechtssystems setzten, um einen schnellen Dollar zu verdienen. Gleichzeitig stellten sie in Frage, dass eine US-Jury in der Lage sei, die riesigen Stapel von deutschsprachigen Dokumenten richtig zu beurteilen. Zwar wurden wichtige Papiere wie Vertragspassagen ins Englische übersetzt. Kläger- und Verteidigung boten aber teilweise unterschiedliche Versionen an, was zu Diskussionen über die richtige Übersetzung führte. Erschwerend kam hinzu, dass bei den Vereinbarungen deutsches und nicht US-Recht angewandt werden musste, da diese in deutsch verfasst wurden. Der Fall wurde in Kalifornien verhandelt, da die Kläger mittlerweile dort wohnen.

Die Bertelsmann-Anwälte wollen nun abwarten, ob der zuständige Richter der Entscheidung der Geschworenen zustimmt. Gegebenfalls planen sie, einen neuen Prozess zu beantragen oder gegen das Urteil Berufung einzulegen. (mb)