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Europäischer Generalanwalt: Weitergabe von Flugdaten an USA illegal

24.11.2005
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Philippe Leger, hat in einer Erklärung gegenüber der Presse ausgedrückt, dass er die Weitergabe persönlicher Daten von Flugpassagieren in die USA an US-amerikanische Behörden für illegal hält.

Die 25 Länder der Europäischen Union (EU) hatten im Mai 2004 beschlossen, einem Ersuchen des US-Heimatschutzministeriums nachzukommen und persönliche Daten von Flugpassagieren an die USA weiterzugeben. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika argumentierte seinerzeit, diese Informationen seien wichtig, um die Sicherheit von Passagieren zu garantieren. Die Maßnahme war in der Nachfolge der Terroranschläge auf die Zwillingstürme des World Trade Center vom 11. September 2001 beschlossen worden.

Der Führer der europäischen Liberalen, Graham Watson, begrüßte die Empfehlung von Leger. Sie bestätige die Kritik, die auch das Europäische Parlament bereits geäußert habe. Danach garantiere der Datentransfer in die USA nicht im ausreichenden Maß, dass die Persönlichkeitsrechte und der Schutz persönlicher Daten europäischer Bürger gewährleistet seien. "Ich bin erfreut über diese vorläufige Entscheidung", sagte Watson. Der Liberalenführer fügte hinzu, auch wenn Leger sich in dieser Angelegenheit nicht völlig der Position des Europäischen Parlaments angeschlossen habe, sei doch klar zum Ausdruck gebracht worden, dass die EU-Kommission nicht das Recht habe, alle von den USA gewünschten Passagierdaten zu übermitteln.

Legers Einschätzung hat allerdings nur vorläufigen Charakter. Der Europäische Gerichtshof muss sich nicht an diese Empfehlung halten. Richter des Europäischen Gerichtshofs halten sich zwar in der Mehrzahl der Fälle an Empfehlungen des Generalanwalts, allerdings nicht immer. Darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof Einwände des Europäischen Parlaments gegen die Weitergabe der persönlichen Daten früher schon abgeschmettert. Die Meinung, solch eine Praxis verstoße gegen das Prinzip des Schutzes der Privatsphäre, sei unbegründet, argumentierte die oberste europäische Rechtsinstanz.

Ein Sprecher der Regierung Großbritanniens sagte, an der Praxis der Datenweitergabe werde sich bis zu einem endgültigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs in dieser Sache nichts ändern. Großbritannien hat momentan die turnusmäßig wechselnde Präsidentschaft der 25 Länder der EU inne. (jm)