Verbraucherschutz auf Kosten einer klaren und einheitlichen Regelung

Europäer setzen sich beim Datenschutz im Internet gegen die USA durch

24.03.2000
MÜNCHEN (CW) - Trotz gegenteiliger Anzeichen (siehe CW 10/00, Seite 28) haben sich die Europäer beim Datenschutz im Internet nicht von den Amerikanern über den Tisch ziehen lassen. Ob die nun gefundene Lösung aber den Interessen der Web-Firmen dient, darf bezweifelt werden. Die Verbraucher indes können zumindest aufatmen.

Die USA und die Europäische Union haben sich formal auf einen gemeinsamen Standard für den Schutz personenbezogener Kundendaten beim elektronischen Handel (Privacy) geeinigt. Die Europäer erkennen im Zuge der Übereinkunft, die ab Juni oder Juli dieses Jahres offiziell in Kraft treten soll, die amerikanischen "Safe-Harbor"-Richtlinien prinzipiell als ausreichend an.

Die Safe-Harbor-Prinzipien sehen unter anderem vor, dass ein Unternehmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung eines Betroffenen dessen Daten an eine andere Company übertragen oder verkaufen darf. Sie beinhalten ferner, dass ein Konsument jederzeit Zugriff auf seine Daten haben und diese bei Bedarf korrigieren können muss. Bislang gilt die Lösung nur für den elektronischen Handel, für Finanzdienstleister soll separat nachverhandelt werden.

Ein amerikanisches Unternehmen, das diese Regeln befolgen und mit Kunden in Europa elektronischen Handel treiben will, kann sich beim Handelsministerium registrieren und regelmäßig kontrollieren lassen. Alternativ können interessierte Anbieter auch einer "Freiwilligen Selbstkontrolle" unter Obhut der Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) beitreten, sich einer Kontrolle durch EU-Aufsichtsbehörden unterwerfen oder nachweisen, dass die US-Gesetze in ihrem jeweiligen Geschäftsfeld mit den europäischen vergleichbar sind.

Genau dieser Punkt hatte aber zu einem erbitterten Streit geführt, da die EU-Kommission das Prinzip der Freiwilligkeit für unzureichend hält. Das Entgegenkommen im Sinne der Safe-Harbor-Richtlinien haben sich die Europäer daher mit dem Zugeständnis erkauft, dass EU-Bürger ihre persönlichen Rechte vor einem Gericht ihres Heimatlandes erstreiten sollen - und dort auch das jeweilige nationale Recht zur Anwendung kommt. Dieses ist im Falle der EU jeweils schärfer als die geplante US-Regelung.

Was für den Schutz der Daten gut ist, muss für Verbraucher und vor allem die Unternehmen aber keine Verbesserung bedeuten. Statt eines klar geregelten Rechtswegs und Kontrollverfahrens bleibt es vorläufig bei einer Vielzahl möglicher Verfahrenswege. Europäische Besucher von US-Sites bleiben letztlich im Ungewissen.