BGH reicht weiter

Europa soll Handel mit gebrauchter Software klären

03.02.2011
Die strittige Frage, ob "gebrauchte" Software weiterverkauft werden darf, beschäftigt nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Der große Sitzungssaal des BGH
Der große Sitzungssaal des BGH
Foto: BGH

Das Problem betreffe das harmonisierte EU-Recht und müsse deshalb zwingend dem EuGH vorgelegt werden, erklärte der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe. Damit ist die mit Spannung erwartete Entscheidung ein weiteres Mal aufgeschoben.

Geklagt hatte der Software-Hersteller Oracle gegen die Firma Usedsoft, die Softwarelizenzen von Unternehmen ankauft und vertreibt. Der Vorwurf lautete, dass dies ein Verstoß gegen das Urheberrecht darstelle. In den Vorinstanzen erhielt Oracle Recht.

Sowohl die Softwarehersteller als die Händler gebrauchter Software begrüßten die Entscheidung für eine europaweite Klärung der Frage. "Wir erwarten, dass der EuGH der in Deutschland vorherrschenden Auffassung folgt und dem Handel mit gebrauchter Software enge Grenzen setzt", sagte Severin Löffler von Microsoft Deutschland. Der Geschäftsführer von Usedsoft, Peter Schneider, erhofft sich Klarheit über den Handel mit gebrauchter Software, vor allem wenn sie online in Verkehr gebracht wird.

Der EuGH muss klären, ob gebrauchte Software überhaupt weiterverkauft werden darf, wenn sie nur über das Internet herunterzuladen ist. Die Hersteller bestehen darauf, dass ihnen in diesen Fällen das Urheberrecht zusteht; die Händler von gebrauchter Software verweisen dagegen darauf, dass das Herunterladen nur der moderne Weg ist, Software zu verbreiten.

Werde dies erschwert, könnten Unternehmen ihre alte Software nicht mehr zu Geld machen. Die wirtschaftliche Größenordnung des Handels mit gebrauchten Computerprogrammen schätzt Boris Vöge, Vorstand der Preo Software AG, allein bei den 30 Dax-Unternehmen auf 1,3 Milliarden Euro. Im verhandelten Fall hatte eine Firma Oracle-Lizenzen eines Unternehmens erworben und weiterverkauft. Die Käufer mussten sich dann das Programm auf der Internetseite von Oracle herunterladen. (dpa/tc)