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Genehmigung von Privatkundenentgelten war rechtens

EuGH weist Klage der Telekom gegen die Bundesnetzagentur zurück

23.11.2007
Die Deutsche Telekom hat vor dem höchsten europäischen Gericht eine Niederlage erlitten.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies eine Klage des Bonner Konzerns gegen die Bundesnetzagentur wegen der Genehmigungspflicht von bestimmten Paketangeboten der Telekom zurück. Die Regulierungsbehörde habe 2004 von der Telekom zu Recht die Genehmigung bestimmter Entgelte für Privatkunden verlangt, geht aus einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Gerichtsurteil des EuGh hervor. (dpa/tc)