Aufsehenerregendes Urteil

EuGH verwirft deutsche Kündigungsfristen

20.01.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Auswirkungen auf Tarifverträge erwartet

Die Entscheidung, so betont Henn, dürfte damit auch Auswirkungen auf zahlreiche Tarifverträge haben, die sich häufig ebenfalls auf das Bürgerliche Gesetzbuch und damit auch auf die für unzulässig erachtete Bestimmung beziehen. Es sei anzunehmen, dass auch die entsprechenden Bestimmungen in vielen abgeschlossenen Tarifverträgen damit gegen das soeben ergangene Urteil verstoßen und entsprechend angepasst werden müssen.

Henn empfiehlt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern, umfassend rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Michael Henn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und VdAA-Präsident, c/o Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll, Stuttgart, Tel.: 0711 305893-0, E-Mail: stuttgart@drgaupp.de, Internet: www.drgaupp.de und www.vdaa.de