Luxemburg

EuGH urteilt über umstrittene Vorratsdatenspeicherung

08.04.2014
Der Europäische Gerichtshof urteilt heute Vormittag über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung. Die Richter entscheiden, ob es europäischem Recht entspricht, dass Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger zu Fahndungszwecken ohne Anlass gespeichert werden. Dies ist in der EU hoch umstritten.

Im Dezember war ein Gutachter am Gerichtshof zu dem Schluss gekommen, die zugrundeliegende EU-Richtlinie sei "in vollem Umfang unvereinbar" mit der Charta der Grundrechte (PDF-Link) und müsse nachgebessert werden. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof dem einflussreichen Gutachter.

EuGH in Luxemburg, Sitzungssaal
EuGH in Luxemburg, Sitzungssaal
Foto: EuGH

Geklagt hatten eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher. Sie argumentieren, dass die Speicherung unverhältnismäßig sei und die Grundrechte auf Privatleben, Datenschutz und freie Meinungsäußerung verletze.

In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regel 2010 gekippt. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Union und SPD wollen die Vorratsdatenspeicherung nun wieder einführen, aber erst das EuGH-Urteil abwarten. Der Deutsche Richterbund fordert, die Vorratsdatenspeicherung hierzulande zügig umzusetzen.

Im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) sagte Andrea Titz, Richterin am Oberlandesgericht München und stellvertretende Vorsitzende des Verbandes: "Der Deutsche Richterbund erwartet von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine endgültige Klarstellung der Rechtslage. Dann kann die längst überfällige Regelung des Problems endlich in Angriff genommen werden."

Die Richter sähen es "weiterhin als unerlässlich an, dass den Ermittlungsbehörden die Speicherung von Vorratsdaten als Instrument gegen die Verbrechensbekämpfung an die Hand gegeben" werde, so Titz. (dpa/tc)