Kritiker sehen Grundrechte ausgeklammert

EuGH segnet Vorratsdatenspeicherung ab

10.02.2009
Von pte pte
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute sein Urteil in der Klage der Republik Irland bezüglich der Vorratsdatenspeicherung gefällt.

Laut dem Gerichtshof sei die Richtlinie auf der Grundlage des EU-Vertrages erlassen worden. Damit wurde die Richtlinie bestätigt und kann nun in den Mitgliedsländern umgesetzt werden. Die Klage hatte sich allerdings allein auf die Wahl der Rechtsgrundlage bezogen und nicht auf eine mögliche Verletzung der Grundrechte, stellt der EuGH in einer Aussendung klar. Dieser Punkt wird von Gegnern der Vorratsdatenspeicherung scharf kritisiert. "Ich sehe darin ein klares Fehlurteil", sagt Lukas Feiler, Vizedirektor des Europäischen Zentrums für E-Commerce und Internet-Recht "e-center", im Gespräch mit pressetext.

"Die Richtlinie wurde zu Recht auf der Grundlage des EU-Vertrags erlassen, da sie in überwiegendem Maß das Funktionieren des Binnenmarkts betrifft", erklärt der EuGH. Mit Fragen des Datenschutzes sowie der inhaltlichen Aspekte befassten sich die Luxemburger Richter nicht. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden die Daten von Telefon- und Handygesprächen, E-Mails sowie dem Telefonieren und Surfen im Internet für sechs Monate gespeichert. "Diese Entscheidung bedeutet, dass künftig Verbindungsdaten von allen Bürgern flächendeckend und verdachtsunabhängig für mindestens sechs Monate gespeichert werden müssen", moniert Feiler. "Hier wird klar in das Grundrecht auf Privatsphäre eingegriffen."

Die Klage Irlands wurde von der Slowakei unterstützt und hatte sich auf polizeiliche und justizielle Kompetenzfragen bezogen. "Fragen, die grundsätzlich in den von der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen erfassten Bereich fallen, werden von den Bestimmungen der Richtlinie nicht erfasst", heißt es in der Mitteilung des EuGH. Feiler sieht jedoch auch hier Probleme: "Die Richtlinie definiert einen Mindeststandard. Was maximal umgesetzt werden darf, wird jedoch nicht geregelt." Ebenfalls ungeklärt ist die Frage nach dem Kostenersatz. Somit werde es erst recht zu Wettbewerbsverzerrung kommen, da einige Staaten die Kosten ersetzen werden und andere nicht, meint Feiler.

Die Frage des Eingriffs in die Grundrechte wird der EuGH noch zu klären haben. Feiler geht davon aus, dass sich einige Personen gegen die Umsetzung wehren und vor Gericht die Verletzung ihrer Grundrechte geltend machen werden. Vorerst sind die Mitgliedsstaaten jedoch zur Umsetzung verpflichtet. In Deutschland ist die Weitergabe der erhobenen Daten an die Behörden beispielsweise nur bei schweren Straftaten zulässig. Eine diesbezügliche Grundsatzentscheidung aus Karlsruhe ist allerdings noch ausständig und soll 2009 erfolgen. In Österreich liegt ein Ministerialentwurf vor, der allerdings bereits heftig kritisiert wurde. "Hier sind noch einige Nachbesserungen notwendig", sagt Feiler. (pte)