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EuGH: Keine Erstattung von Mehrwertsteuer für UMTS-Lizenzen

26.06.2007
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich gegen die Rückerstattung einer Mehrwertsteuer nach der Versteigerung von UMTS-Lizenzen in Österreich und Großbritannien ausgesprochen.

Dies teilte das Gericht am Dienstag mit. Geklagt hatten die T-Mobile Austria GmbH und die Hutchison 3G UK Ltd.

Im Jahre 2000 hatten die Radiocommunications Agency in Großbritannien und die österreichische Telekom-Control-Kommission (TCK) jeweils mehrere Lizenzen für die UMTS-Nutzung versteigert. In den Ausgangsverfahren vor den nationalen Gerichten machten die betroffenen Unternehmen geltend, dass die Einräumung der Rechte ein mehrwertsteuerpflichtiger Vorgang gewesen sei und dass die Frequenznutzungsentgelte folglich Mehrwertsteuer enthalten hätten.

Der EuGH urteilte nun, dass die Zuteilung von UMTS-Nutzungsrechten keine wirtschaftliche Tätigkeit darstelle und damit keine Mehrwertsteuer angefallen sei. (dpa/tc)