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EuGH erlaubt Internet-Apotheken mit Einschränkungen

11.12.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem mit Spannung erwarteten Urteil entschieden, dass das deutsche gesetzliche generelle Verbot des Arzneimittelhandels über das Internet mit europäischem Recht nicht vereinbar ist. Geklagt hatte die niederländische Internet-Apotheke DocMorris gegen den Deutschen Apothekerverband. Allerdings, so befanden die Richter, sei ein Werbeverbot für rezeptpflichtige oder noch nicht zugelassene Medikamente nach EU-Gesetzgebung zulässig. Lediglich nicht verschreibungspflichtige und auf dem deutschen Markt zugelassene Medikamente müsse man online auch bei zugelassenen Apotheken aus anderen Mitgliedsstaaten ordern können. (tc)