Demnach könnte das Recht auf Rückgabe einer Ware und auf Rücktritt von einem Geschäft vereinfacht werden. Außerdem schlägt die Kommission EU-weit einheitliche Regeln für die Erstattung defekter Produkte und die Kostenübernahme bei deren Rücksendung vor.
Nur sechs Prozent der EU-Bürger kaufen nach Kommissionsangaben bisher grenzüberschreitend per Computer ein. Ihre Bestellungen bieten zudem immer häufiger Anlass für Beschwerden: Nach Angaben der Europäischen Verbraucherzentralen hat sich die Zahl von Kunden, die sich über ein Internet-Geschäft beklagten, von 2004 auf 2005 mehr als verdoppelt. Am häufigsten beschwerten Kunden sich über die Nicht-Belieferung. Oft wurden auch Waren moniert, die defekt sind oder nicht der Beschreibung entsprechen.
Die neue Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kunova hält ein Eingreifen auf EU-Ebene für dringend geboten. Zwar zählt die Kommission acht EU-Richtlinien auf, die Teilaspekte von der Garantie für eine Ware bis zum Pauschalurlaub regeln. Im Online-Geschäft gebe es aber immer noch 27 einzelne Märkte mit teilweise abweichenden Regelungen in der EU. Der Bundesverband der Deutschen Industrie wandte sich hingegen gegen neue Verbraucherschutzregeln der EU. (dpa/tc)