Subunternehmen im Ausland

EU will Verbraucherdaten besser schützen

08.02.2010
Die Europäische Union will persönliche Daten von Verbrauchern auch außerhalb der EU schützen.

Eine entsprechende Verordnung für Aufträge an Subunternehmen stellte die EU-Kommission am vergangenen Freitag in Brüssel vor. Die EU-Regeln sollen demnach auch dann gelten, wenn eine Firma aus der EU Daten an ein außereuropäisches Unternehmen weitergibt.

Ein solcher Fall tritt etwa dann ein, wenn ein Telefonanbieter aus Frankreich sein Callcenter nach Marokko verlagert und dort wiederum eine andere Firma den Auftrag erhält. Mit der Entscheidung will die Kommission dem Trend zur Fremdvergabe von Aufträgen Rechnung tragen. (dpa/tc)