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EU will kein europaweites Spam-Verbot

22.04.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Europäische Parlament will die Entscheidung, wonach Direktmarketing per E-Mail über so genanntes Opt-in oder Opt-out erlaubt sein soll, den Mitgliedsstaaten überlassen. Demnach muss jedes Land selbst regeln, ob solche Werbebotschaften erst verschickt werden dürfen, nachdem der Anwender sie ausdrücklich angefordert hat (Opt-in). Bei der Opt-out-Option dürfen Nutzern die so genannten Spam-Mails ungefragt ins Postfach gelegt werden. Empfänger können sie nur nachträglich abbestellen. Lediglich bei der Sendung von Werbung via SMS (Short Messeging Service) soll es bei der bisherigen europaweiten Richtlinie des Opt-in-Verfahrens bleiben, wenn die "Richtlinen des Europäischen Parlaments und Rates über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation" im Mai in zweiter Lesung verabschiedet werden.

Auch für die Behandlung von Cookies will das Parlament den Vorschlägen des "Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten" folgen (Computerwoche online berichtete). Demnach sollen Betreiber von Websites Nutzer nicht mehr auf die Verwendung der kleinen Dateien hinweisen müssen. Nach Ansicht des Ausschusses genügt es, wenn "Nutzer und Teilnehmer Zugang zu klaren und genauen Informationen über den Zweck von Cookies" haben. Der Europäische Rat wollte ursprünglich das Recht der Nutzer festschreiben, das Speichern von Cookies auf der eigenen Festplatte abzulehnen.

Auch die Regelungen zum Speichern von Verbindungsdaten will das Europäische Parlament ändern. Ursprünglich war es erlaubt, solche Daten zum "Schutz bestimmter wichtiger öffentlicher Interessen in Bezug auf die Sicherheit während einer begrenzten Zeit" zu archivieren. Den Zeitraum sollte jedes Land selbst definieren. Die neuen Regelungen schreiben vor, Daten dann zu löschen, wenn sie nicht mehr zu Abrechnungszwecken benötigt werden. Nur wenn es darum geht, Straftaten zu ermitteln, oder bei Belangen der öffentlichen Sicherheit sollen Ausnahmen zugelassen werden. (lex)