Studie belegt Handlungsbedarf

EU will Internet-Nutzung regeln

05.09.2003
MÜNCHEN (CW) - Mit der zunehmenden Verbreitung des Internet an Arbeitsplätzen sieht die EU die Notwendigkeit, die Privatsphäre von Mitarbeitern zu sichern und dabei die Interessen der Unternehmen zu wahren. Es soll ferner darum gehen, EU-intern geltende Bestimmungen zu harmonisieren.

Die zunehmende Verbreitung von Internet- und E-Mail-Nutzung in Firmen bringt eine Reihe von Problemen mit sich, vor allem, wenn Mitarbeiter diese Informations- und Kommunikationstechniken für private Zwecke nutzen. Arbeitgeber befürchten, dass wichtige Informationen in die Hände von unautorisierten Personen gelangen könnten, die Nutzung während der Arbeitszeit erfolgt oder das Unternehmen für eventuelle Folgen der elektronischen Informationsübertragung durch Angestellte zur Verantwortung gezogen wird. Für die Mitarbeiter wächst dagegen die Gefahr, ohne ihr Wissen von den Arbeitgebern überwacht zu werden, wodurch ihre Privatsphäre verletzt und ihre Arbeitsleistung kontrolliert würde.

Einer Studie des "European Industrial Relations Observatory" (Eiro) zufolge, gibt es derzeit innerhalb der EU kaum nationale Rechtsvorschriften, die die Nutzung von Internet- und E-Mail-Anschlüssen zu privaten Zwecken regeln. In Deutschland liegt die Entscheidung beispielsweise beim Arbeitgeber, in welchem Umfang er den privaten Internet-Gebrauch zulassen will. Einzelstaatliche Leitlinien, wie die Portugals, die eine private Nutzung in einem "vernünftigen Maß" zulassen, sind die Ausnahme. Auch gesetzliche Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten am Arbeitsplatz haben nur die wenigsten EU-Mitgliedsstaaten erlassen. Bislang wurden sie nur in Finnland, Frankreich, Griechenland und mit Abstrichen in Portugal verabschiedet.

Europäische Kommission erarbeitet Richtlinien

Die Autoren der Eiro-Studie halten daher die 1995, 1997 und 2002 von der EU verabschiedeten Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten für nicht ausreichend. Handlungsbedarf sieht auch die Europäische Kommission. Bereits im August 2001 startete sie eine erste Konsultationsrunde, um die Positionen der Sozialpartner in den verschiedenen Mitgliedsländern einzuholen. Dabei zeigte sich, dass sich Arbeitgeberverbände mehrheitlich gegen eine EU-weite Regelung aussprachen, während die Gewerkschaften den Vorstoß der Kommission begrüßten. Im Oktober 2002 stellte die Europäische Kommission ein detailliertes Positionspapier zur Datenschutzregelung für Mitarbeiter zur Diskussion. Die Sozialpartner haben die Möglichkeit, bei dieser zweiten Konsultationsrunde mitzuwirken, aber offenbar weitgehend ungenutzt verstreichen lassen. Die Europäische Kommision hat mittlerweile einen Richtlinienentwurf für ein EU-Rahmenregelung zum Datenschutz am Arbeitsplatz bis spätestens 2005 angekündigt. Die 25 Seiten umfassende Eiro-Studie kann im Internet unter www.eiro.eurofound.eu.int/2003/07/study/TN0307101S.html abgerufen werden. (rg)