Recycling soll ab 2005 gesetzlich geregelt sein

EU will Hersteller beim Elektromüll in die Pflicht nehmen

19.04.2002
MÜNCHEN (CW) - Das europäische Parlament in Straßburg hat am 10. April 2002 in zweiter Lesung die Richtlinien zur Elektronikschrottverordnung beschlossen. Demnach sollen die Hersteller ab 2005 dazu verpflichtet werden, elektronische Geräte kostenlos zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen.

Jährlich fallen EU-weit über sechs Millionen Tonnen Elektroschrott an, die bislang zum überwiegenden Teil auf den Mülldeponien landen, erklärt Karl-Heinz Florenz, Berichterstatter des EU-Parlaments in Straßburg. Mit einer Rate von drei bis vier Prozent pro Jahr wächst der Müllberg mit ausgedienten elektronischen Geräten europaweit am schnellsten. Da die Produkte in diesem Segment immer kürzere Lebenszyklen aufweisen, erwarten Experten, dass sich die Schrottmenge innerhalb der nächsten zehn Jahre mindestens verdoppelt. Um dieser Mülllawine Einhalt zu gebieten, fordern die EU-Parlamentarier eine verschärfte Gangart.

Laut der jetzt verabschiedeten Richtlinie sollen die EU-Mitgliedsstaaten ab Ende 2005 pro Jahr und Kopf sechs Kilogramm Elektroschrott einsammeln. Die Kosten für die Rücknahme der Geräte tragen dabei die Hersteller. Allerdings gibt es unterschiedliche Modelle für die Recycling-Finanzierung. Während die Parlamentarier die Hersteller individuell in die Pflicht nehmen möchten, favorisieren die Umweltminister und Regierungen Fondslösungen und kollektive Finanzierungssysteme. Kritiker bemängeln an diesem Modell jedoch, dass sich die Hersteller mit einer Kollektivabgabe von ihren Umweltsünden freikaufen könnten. Müssten die Produzenten, wie vom EU-Parlament gefordert, dagegen ihre Geräte selbst einsammeln und entsorgen, würden sie bereits bei der Produktion verstärkt auf die Umweltverträglichkeit achten.

Um die Entsorgung des Elektronikschrotts zu gewährleisten, sollen die Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass die Hersteller entsprechende Finanzierungsgarantien leisten. So wäre zu verhindern, dass Produzenten vom Markt verschwinden und den anderen die Entsorgung ihres Schrotts überlassen. Die Kosten für die Entsorgung von Altprodukten sowie Geräten, deren Hersteller nicht mehr zu ermitteln sind, hätten sich die Unternehmen ihrem Marktanteil entsprechend zu teilen.

Unklar bleibt jedoch, wie der Elektronikschrott eingesammelt werden soll. Während manche Parlamentarier fordern, die Produzenten müssten die Geräte direkt beim Verbraucher abholen, plädieren andere für zentrale Sammelstellen in den Gemeinden. Beim Kauf eines neuen Produkts könnten die Kunden ihre Altgeräte auch beim Händler abgeben.

Der Zentralverband der Elektrotechnik und Elektronikindustrie (ZVEI) sieht die Richtlinie als "wichtigen Schritt zu einer praktikablen und wirtschaftlichen Lösung". Die Vorgabe, dass jeder Hersteller für die Entsorgung seiner Geräte verantwortlich sei, ist eine klare Botschaft, kommentiert Hauptgeschäftsführer Gotthard Graß die EU-Richtlinie. Allerdings gebe es weiterhin Klärungsbedarf in einigen Punkten. So seien wichtige Entscheidungen, zum Beispiel wie das Sammeln des Mülls funktionieren soll, auf die nationale Ebene abgewälzt worden. Außerdem gebe es keine Rechtsgrundlage, auf der die Unternehmen dazu verpflichtet werden könnten, die Geräte anderer Hersteller zu entsorgen.

Der Verband geht davon aus, dass in Deutschland ab 2005 etwa 1,1 Millionen Tonnen Elektronikmüll entsorgt werden müssen. Die Kosten dafür würden zwischen 350 und 500 Millionen Euro betragen. Damit kämen auf Unternehmen und Verbraucher zusätzliche Kosten zu, warnt der ZVEI-Geschäftsführer.

Eine endgültige Entscheidung in Sachen Elektroschrott ist mit dem jüngsten Beschluss des EU-Parlaments noch nicht gefallen. Da der Parlamentsbeschluss gegenüber den Vorschlägen des Ministerrats in wesentlichen Punkten abweicht, geht das mittlerweile zehn Jahre dauernde Ringen in die nächste Runde. Abweichende Vorstellungen gibt es vor allem beim Zeitplan und der Finanzierung. So fordern die Minister zum Beispiel längere Fristen für die Umsetzung der Planzahlen.

Ein Vermittlungsausschuss wird sich in den nächsten Monaten da-rum bemühen müssen, die umstrittenen Details zu klären. Erst wenn Ministerrat und Parlament die Richtlinie gemeinsam absegnen, wird diese für die Mitgliedsstaaten rechtlich verbindlich. Dann haben die EU-Staaten noch eineinhalb Jahre Zeit, die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. (ba)