EU weist Microsoft in die Schranken

04.01.2005
Der Europäische Gerichtshof bestätigt die Sanktionen im Kartellverfahren.

Microsoft muss im Rechtsstreit mit der EU-Kommission eine weitere Niederlage einstecken. Das Gericht erster Instanz am Europäischen Gerichtshof (EugH) lehnte den Antrag des Sofwarekonzerns ab, die gegen ihn verhängten Auflagen bis zur Entscheidung im Berufungsverfahren auszusetzen. Für das Geschäftsmodell der Windows-Company könnte die Entscheidung auch langfristig Konsequenzen haben.

Wegen Verstößen gegen das Wettbe-werbsrecht hatte die EU-Kommission Microsoft im März 2004 zu einem Bußgeld von 497 Millionen Euro verurteilt und gleichzeitig harte Sanktionen verhängt. Sie verpflichtete den Softwaremulti, in Europa eine Windows-Version ohne den bislang integrierten Media Player anzubieten. Darüber hinaus sollte das Unternehmen Konkurrenten im Server-Markt Schnittstelleninformationen für die Anbindung von Windows-Rechnern zur Verfügung stellen. Microsoft legte Berufung ein und verlangte per einstweilige Verfügung, die Auflagen auszusetzen.

Microsoft muss Windows abspecken

Um diese Forderung durchzusetzen, hätte der US-Konzern nachweisen müssen, dass ihm ein "schwerer und irreparabler Schaden" durch die Sanktionen entstünde. Dies sei nicht gelungen, begründete Gerichtspräsident Bo Vesterdorf den Beschluss. Microsoft muss nun sofort mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen. Noch im Januar sollen PC-Anbieter in Europa eine Windows-Version ohne den Media Player erhalten, sagte Microsofts Chefjustiziar Brad Smith zu.

Die Juristen des weltgrößten Softwareherstellers können dem Urteil auch Positives abgewinnen. Man habe eine Reihe von Argumenten vorbringen können, "die im Berufungsverfahren berücksichtigt werden müssen". Microsoft-Anwalt Horacio Gutierrez nannte als Beispiel eine Textpassage zur Integration von zusätzlichen Funktionen in ein Betriebssystem. Nicht in allen Fällen werde dies als "monopolistische Praxis" angesehen. Vor diesem Hintergrund hofft das Management weiter auf einen außergerichtlichen Vergleich.

Die EU-Kommission hingegen begrüßte die Entscheidung. Sie fördere Innovationen und ermögliche Verbrauchern eine größere Auswahl. Doch es gibt auch kritische Stimmen. So verweisen einige Rechtsexperten darauf, dass Microsoft gemäß dem Richterspruch nicht verpflichtet ist, für die abgespeckte Windows-Variante einen niedrigeren Preis anzusetzen. Für Kunden gebe es damit keinen Anreiz, ein Windows-System ohne Media Player zu erwerben. Dave Stuart, Justiziar beim Microsoft-Konkurrenten Real Networks, erwartet dennoch Auswirkungen im IT-Markt: Einige PC-Anbieter wünschten sich mehr Freiheit bei der Konfiguration ihrer Rechner und würden nun auch Alternativen zum Media Player installieren. (wh)