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EU stärkt Verbraucherschutz beim E-Commerce

25.09.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Europäische Union stärkt ihren Bürgern den Rücken. Das Brüsseler Parlament verabschiedete am Donnerstag vergangener Woche neue Regeln für den Verbraucherschutz beim elektronischen Handel. Diese gestatten es unter anderem, dass ein unzufriedener Kunde einen ausländischen Anbieter im eigenen Lande verklagen darf und sich nicht an die - unter Umständen weit laxeren - Bestimmungen in der Heimat des Händlers halten muss. Mit diesem Votum wurde übrigens eine Empfehlung des Rechtsausschusses überstimmt. Dieser hatte nahe gelegt, als Gerichtsstand stets das Land festzusetzen, in dem der jeweilige Anbieter seinen Hauptsitz hat. Verbraucherschützer hatten dies als unangemessene Hürde kritisiert. Allerdings mussten die Euro-Parlamentarier gegenüber der Industrie auch Konzessionen machen: Die neue Regelung gilt nur für so genannte "aktive" Sites, die ihre Angebote tatsächlich im Heimatland eines Käufers vermarkten und anbieten.