EU-Richtlinie

25.11.1998
Eckpunkte des Entwurfs für eine EU-Richtlinie zum Elektronikschrott

Erfaßt werden sollen im Bereich IT:

Geräte der zentralen Datenverarbeitung wie Mainframes, Minicomputer, Druckereinheiten.

Im Bereich PC:

Arbeitsplatzcomputer, Laptops, Notebooks, Notepads, Drucker, Kopierer, elektrische und elektronische Schreibmaschinen, Taschen- und Tischrechner.

Außerdem folgende Gerätegruppen:

Haushalts-Großgeräte (beispielsweise Kühlschränke), kleine Haushaltsgeräte (etwa Kaffeemaschinen), Telekommunikationsgeräte, Radio, Fernseher, elektroakustische Geräte und elektrische Musikinstrumente, Beleuchtung, medizinische Geräte, Überwachungs- und Kontrollausrüstung, elektrisches Spielzeug, elektrisches und elektronisches Werkzeug, Getränkeautomaten.

Reichweite der Verordnung:

Im Gegensatz zur geplanten deutschen ITVO, die nur Geräte erfaßt hätte, die ab einem bestimmten Stichtag verkauft werden, soll die EU-Richtlinie für alle Altgeräte gelten, unabhängig davon, wann sie auf den Markt gebracht wurden.

Stoffverbote:

Unter anderem fordert die DG XI ein Verbot ("Phase out") von Blei, Quecksilber, Kadmium und hexavalentem Chrom sowie halogenhaltigen Flammschutzmitteln ab 1. Januar 2004. Als Ausnahme ist Blei nur zu Strahlenschutzzwecken und in Monitorgläsern zugelassen. Halogenhaltige Flammschutzmittel sind nur erlaubt, wenn sich anders die relevanten Feuerschutz-Standards nicht erreichen lassen.

Sammlung:

Die Hersteller sollen Sammelsysteme für Altgeräte etablieren, sowohl für Letztbesitzer wie für Distributoren. Diese sollen beim Neukauf eines Gerätes dem Käufer die kostenlose Rücknahme eines entsprechenden Altgerätes anbieten. Pro Kopf der Bevölkerung sollen im Jahr durchschnittlich mindestens vier Kilogramm Elektro- und Elektronikschrott gesammelt werden.

Recyclingraten:

Komponenten-, Material- und Substanz-Wiederverwertung oder -Recycling: mindestens 70 Prozent der in Geräten vorhandenen Stoffe, bei Kathodenstrahlröhren (Monitore) 90 Prozent. Außerdem soll bis zum 1. Januar 2004 der Anteil an recyceltem Plastik in Neugeräten fünf Prozent des Gesamtkunststoffgehaltes ausmachen.

Finanzierung:

Die Kosten für die Altgerätesammlung, die Behandlung, die Rückführung (recyclierbarer und wiederverwertbarer Substanzen, Anm. d. Autors) und die umweltgerechte Entsorgung tragen die Hersteller. Dazu können die Hersteller Zusammenschlüsse bilden.

Quelle: Generaldirektion XI (DG XI) der EU-Kommission