EU reguliert Info-Dienste

12.12.1997

BRÜSSEL (IDG) - Nach der sogenannten EU-Transparenz-Direktive müssen alle nationalen Bestrebungen, Informationsdienste zu regulieren, ab 1999 zuvor von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Damit soll einer Zersplitterung des Marktes vorgebeugt werden. Unter Informationsdiensten versteht die Kommission alle Dienste, die Einzelpersonen auf elektronischem Weg gegen Bezahlung nutzen können. Betroffen sind beispielsweise die nationale Gesetzgebung zum Schutz vor Pornografie im Internet, der Copyright-Schutz digitaler Sendungen oder der Verbraucherschutz im Electronic Banking..