Wirtschaft bleibt skeptisch

EU-Regulierer konkretisiert Netzneutralität

31.08.2016
Von 
Jürgen Hill ist Chefreporter Future Technologies bei der COMPUTERWOCHE. Thematisch befasst sich der studierte Diplom-Journalist und Informatiker derzeit mit aktuellen IT-Trendthemen wie KI, Quantencomputing, Digital Twins, IoT, Digitalisierung etc. Zudem verfügt er über einen langjährigen Background im Bereich Communications mit all seinen Facetten (TK, Mobile, LAN, WAN). 
Der BEREC - das EU-Regulierungsgremium - hat in Brüssel seine Leitlinien zur Netzneutralität vorgestellt. Während Verbraucherschützer jubeln, herrscht bei Branchenkennern eher Katerstimmung.
Die neuen Leitlininen des BEREC sollen Klarheit in Sachen Netzneutralität bringen.
Die neuen Leitlininen des BEREC sollen Klarheit in Sachen Netzneutralität bringen.
Foto: chombosan/Shutterstock.com

Brüssel hat in Form des BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communication) ein Machtwort gesprochen. Das Gremium legte mit seinen Leitlinien jetzt endgültig fest, wie die nationalen Regulierungsbehörden eine EU-Verordnung zur Netzneutralität auszulegen haben. Besonders schwammig formuliert waren etwa die Bestimmungen zum Zero Rating oder wie mit Spezialdiensten (etwa VoIP IP-TV oder Telemedizin) du dem Netz-Management zu verfahren ist. Für die Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht sind die jeweiligen Regulierungsbehörden zuständig - hierzulande die Bundesnetzagentur.

In obigen Punkten sorgen die Leitlinien des BEREC nun für mehr Klarheit, auch wenn sie selbst noch immer Spielraum für Interpretationen bieten. So wird das Zero Rating, bei dem Anbieter bestimmte Dienste bei der Berechnung des verbrauchten Datenvolumens ausklammern, zumindest weitgehend eingeschränkt. Ein Beispiel: Wenn ein Nutzer sein monatliches Datenpaket ausgeschöpft hat, würde ein Carrier normalerweise die weitere Internetnutzung verlangsamen oder blockieren. Sonderregelungen für bestimmte Angebote (zum Beispiel Streaming-Dienste für Musik oder Filme), die dennoch uneingeschränkt weiter genutzt werden dürften, sind laut BEREC nicht erlaubt. Ein generelles Verbot von Zero Rating soll es aber nicht geben.

Ferner hat das Regulierungsgremium unter anderem klargestellt, welche Rolle so genannte Spezialdienste spielen können. Diese Dienste erfordern viel Bandbreite und dürfen "optimiert" angeboten werden - allerdings nicht zum Nachteil anderer Angebote. Die nationalen Aufseher müssten Einzelfälle prüfen, so BEREC. Als Beispiel wird die Telemedizin genannt, etwa die Übermittlung von Daten während laufender Operationen. Andere Anwendungen wären etwa VoIP, IP-TV oder Videoconferencing. Das Netz-Management selbst soll transparent, , unterschiedslos und angemessen erfolgen. Grundsätzlich hält BEREC ein Netz-Management für zulässig, wenn es erforderlich ist, um etwa gewisse QoS zu erzielen oder gesetzliche Auflagen zu erfüllen. Allerdings sollen dies die nationalen Regulierungsbehörden prüfen, um einen Missbrauch durch die Provider zu verhindern.

Während Verbraucherschützer und Netzaktivisten die Richtlinien als großen Erfolg feiern, ist die Wirtschaft eher skeptisch. So sind aus Sicht des eco die Leitlinien ein tragfähiger Kompromiss, mit dem das Ziel einer EU-einheitlichen Auslegung der Verordnung zum digitalen Binnenmarkt erreicht wurde. "Aus Sicht der Internet-Wirtschaft ist jetzt in erster Linie wichtig, dass sich die Umsetzung der Leitlinien in der Praxis bewährt. Dabei sind Wettbewerb und Transparenz die entscheidenden Faktoren, um das offene Internet auch in Zukunft zu gewährleisten und sicherzustellen", so Oliver Süme, eco-Vorstand für Politik & Recht. Hinter vorgehaltener Hand sind aus Branchenkreisen auch deutlich kritischere Stimmen zu hören. Sie befürchten, dass die Leitlinien zur Netzneutralität die Geschäftsmöglichkeiten der Provider über Gebühr einschränken und so für ein schlechtes Investitionsklima in Sachen Breitbandausbau sorgen.

(Dieser Artikel entstand mit Hilfe von dpa-Material)