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EU moniert Bruch der Privatspähre durch Digital Rights Management

09.02.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Europäische Union (EU) hat ein Dokument vorbereitet, in dem sie sich kritisch zum Vorgehen von Vertretern des Digital Rights Management (DRM) äußert. Techniken wie beispielsweise digitale Wasserzeichen, die vordergründig zum Urherberrechtschutz gedacht waren, würden immer häufiger dazu verwenden, die Identität von Internet-Surfern offen zu legen.

Die EU moniert, dass Hersteller aus der Musik- oder Videoindustrie Schutztechniken insbesondere dazu benutzen würden, um die Identität und damit die Privatsphäre von Menschen auszuspähen auch in Fällen, wo dies überhaupt nicht angebracht sei.

In dem Dokument der EU heißt es unter anderem, "elektronische Urheberrechts-Management-Systeme könnten zunehmend für eine allgegenwärtige Überwachung von Benutzern und ihrer Internetaktivitäten herhalten". Einige dieser elektronischen Copyright-Management-Systeme (ECMS) würden, so die Einschätzung der EU, jede einzelne Bewegung eines Surfers im Internet festhalten, egal ob dieser nur auf Homepages liest, Audiodateien anhört oder sich anderer Dateiformate bediene. Auf diese Weise ließen sich teils hochsensible Daten zum Internet-Nutzungsverhalten von Anwendern sammeln.

Da die Benutzer solcher ECM-Systeme oft mit Internet Service Providern (ISPs) zusammenarbeiten würden, sei eine mehr oder weniger lückenlose Überwachung von Anwendern möglich. Die EU fordert deshalb, dass man sich in Zeiten sich ändernder technischer Möglichkeiten wieder ganz grundsätzlicher Persönlichkeitsrechte erinnert und sich überlegt, wie diese mit Anforderungen an DRM-Systemen in Einklang zu bringen sind. (jm)