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EU macht T-Mobile und O2 zum Präzedenzfall

11.09.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Einer Kooperation der Mobilfunker T-Mobile und mmO2 beim Aufbau ihrer UMTS-Netze in Großbritannien steht aus Sicht von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti nichts im Wege. Brüssel hat gegen das so genannte Infrastruktur-Sharing keine Einwände, wird die endgültige Genehmigung aber erst nach Ablauf einer einmonatigen Einspruchsfrist für Wettbewerber erteilen. Der Zusammenarbeit von T-Mobile und der deutschen BT-TochterO2 bei der Errichtung ihrer UMTS-Infrastruktur in Deutschland haben die Eurokraten bereits ihren Segen gegeben, nachdem die Konkurrenten keine Bedenken angemeldet hatten. Mit Einwänden gegen die Kooperation auf der Insel wird ebenfalls nicht gerechnet. Die Kommission ließ durchblicken, dass auch andere Provider Interesse an einer kombinierten Infrastruktur angedeutet haben, um

ihre Investitionskosten zu drosseln. Namen nannte sie jedoch nicht.

Wettbewerbshüter Monti ließ darüber hinaus verlauten, dass die Kommission diesem Genehmigungsverfahren absolute Priorität eingeräumt habe, um auch für andere Netzbetreiber Klarheit zu schaffen, was bei der Entwicklung einer gemeinsamen 3G-Infrastruktur erlaubt sei. Nach den Beschlüssen der EU dürfen sich die Partner Basisstationen sowie Antennen teilen und gegenseitig nationale Roaming-Einrichtungen zur Verfügung stellen. Außerdem regt Brüssel eine gemeinsame Nutzung der Frequenzen in beiden Ländern an, will über diesen Punkt aber gesondert entscheiden, falls die Netzbetreiber Interesse signalisieren. Die Kommission verbietet den kooperierenden Carriern jedoch ausdrücklich, Kunden gemeinsam Dienste anzubieten. Mit diesem klaren Nein will sie Absprachen verhindern und den Wettbewerbsdruck für die Provider aufrechterhalten. Wie ernst es der EU mit dem Wettbewerb ist, zeigen die immer noch andauernden Untersuchungen über

Preisabsprachen der Mobilfunker bei internationalen Roaming-Gebühren. Brüssel erhebt hier den Vorwurf eines Kartells. (pg)