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EU-Kommission weitet Untersuchung wegen Intel-Bevorzugung aus

13.10.2004

Die Europäische Kommission hat ihre Untersuchungen wegen der angeblichen Bevorzugung von Intel-Chips in Behördenrechnern von EU-Mitgliedsstaaten ausgeweitet. In einer offiziellen Anfrage verlangten die Wettbewerbshüter nun von den Regierungen in Frankreich, den Niederlanden, Finnland und Schweden Auskunft darüber, warum in Ausschreibungen für Büro-PCs häufig Intel-Chips direkt oder indirekt gefordert wurden. Ähnliche Schreiben wurden im ersten Halbjahr bereits den Ländern Deutschland und Italien zugestellt.

Die EU-Kommission wies darauf hin, dass die Festlegung auf eine bestimmte Marke gegen die europäischen Ausschreibungsregeln verstößt. So sei zwar die Nennung eines Referenzprodukts erlaubt, gleichzeitig müssen allerdings auch andere Angebote zugelassen werden. Die geforderte Leistung eines Rechners lediglich an der Taktrate des Prozessors festzumachen, reiche nicht aus. (mb)