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EU-Kommission verdoppelt Strafen gegen Kartellsünder

29.06.2006

Last, but not least bestraft die EU künftig bereits die Beteiligung an einem Kartell mit einer "Eintrittsgebühr", die 15 bis 25 Prozent des Jahresumsatzes betragen kann. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob ein Unternehmen von Kartellabsprachen profitiert hat. Die Änderungen sendeten ein klares Signal an die in der EU tätigen Unternehmen, drohte Kommissarin Kroes: "Brich nicht das Wettbewerbsrecht. Wenn Du es doch tust, höre so schnell wie möglich damit auf. Und tu es nie wieder."

Zu den prominentesten Kartellverfahren in der EU zählt der Fall Microsoft: Wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht hatte die EU-Kommission den Softwarekonzern im März 2004 zu einem Bußgeld von 497 Millionen Euro verurteilt und mehrere Sanktionen verhängt. Der Hersteller muss in Europa eine Windows-Version ohne integrierten "Media Player" anbieten und Windows-Schnittstellen für Konkurrenten im Markt für Workgroup-Server zu fairen Bedingungen offen legen. Das Unternehmen legte dagegen Berufung ein und fordert eine Aussetzung der Auflagen. Von den neuen Richtlinien wäre Microsoft nur dann betroffen wenn es ein weiteres Mal gegen EU-Recht verstieße. (wh)