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EU-Kommission mahnt Deutschland ab

02.08.1999
Datenschutzrichtlinien noch nicht umgesetzt

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Europäische Kommission will Deutschland und acht weitere EU-Mitgliedsländer (Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Großbritannien, Irland, Dänemark, Spanien und Österreich) abmahnen, weil sie ihr nicht alle zur Umsetzung der Datenschutzrichtlinie "95/46/EG" notwendigen Maßnahmen mitgeteilt haben. Es handelt sich dabei bereits um die "zweite Mahnung" des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag. Erhält die Kommission von den betroffenen Mitgliedstaaten nicht innerhalb von zwei Monaten eine zufriedenstellende Antwort, kann sie diese vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.

Die am 25. Oktober 1998 in Kraft getretene Datenschutzrichtlinie enthält unter anderem Bestimmungen, wonach personenbezogene Daten nur dann in Drittländer übermittelt werden dürfen, wenn auch dort ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet ist. Damit soll verhindert werden, daß das strenge EU-Datenschutzrecht unterlaufen wird. Griechenland, Portugal, Schweden, Italien, Belgien und Finnland haben die Richtlinie aus Sicht der Kommission bereits vollständig umgesetzt, Dänemark und Großbritannien erst teilweise. In den übrigen Mitgliedstaaten seien die Umsetzungsmaßnahmen noch im Gang.