Beschwerde von Konkurrenten erfolgreich

EU-Kommission legt Veto gegen Telekom-Großkundenrabatte ein

31.05.1996

Die Entscheidung der Generaldirektion hat zunächst den Charakter einer Empfehlung. Bundespostminister Wolfgang Bötsch (CSU) muß entscheiden, ob er sich daran hält oder die Rabatte dennoch freigibt. Damit würde er aber ein formelles Verfahren in Brüssel riskieren. Bötsch hatte in seiner Stellungnahme für die Kommission die Auffassung vertreten, die Rabatte seien mit EU-Recht vereinbar.

Schon 1995 hatte die Telekom die Rabatte beschlossen. Zum 1. Januar 1996 wollte sie Firmen, Behörden und anderen Großkunden ab 5000 Mark Umsatz im Monat Preisnachlässe beim Telefondienst bis weit über 30 Prozent einräumen. Die Generaldirektion verlangt nun eine Reihe von Änderungen. Die Telekom dürfe die Rabatte nicht rückwirkend einführen. Auch anderen Gruppen - besonders Privatkunden - müsse sie zeitgleich Rabatte anbieten. In Kraft treten dürften diese frühestens am 1. Januar 1997. Dann erst könnten Konkurrenten auf alternative Netze ausweichen. Zu den Telekom-Konkurrenten, die die Beschwerde auf den Weg gebracht haben, gehören unter anderem die Veba AG, die RWE AG und Thyssen.

Nach Eingang des Schreibens der EU-Kommission sagte ein Sprecher der Telekom, das Unternehmen teile deren Bedenken nicht. Es sei überall üblich, daß Großabnehmer besondere Konditionen erhielten. Der Verband der Postbenutzer rief Bötsch auf, den Bedenken aus Brüssel Rechnung zu tragen. Das Postministerium wollte sich zunächst nicht zu der Kritik der EU-Kommission äußern.