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EU-Kommission erhält Einsicht in Intels US-Gerichtsakten

22.06.2004

Chipriese Intel verbuchte am gestrigen Montag eine kleine Niederlage gegen den Konkurrenten AMD: Der oberste US-Gerichtshof bestätigte, dass Intel interne Dokumente, die bereits in einem ähnlich gelagerten US-amerikanischen Gerichtsverfahren verwendet wurden, auch für eine Wettbewerbsklage der EU-Kommission zugänglich machen müsse. Richterin Ruth Bader Ginsburg vom US-Supreme Court erklärte, man unterstütze AMDs Antrag, um die Details solle sich jedoch die Vorinstanz kümmern.

Intel-Rivale AMD hatte im Oktober 2000 eine Beschwerde eingereicht, Intel würde PC-Hersteller mit Sanktionen belegen, die neben Intel-Chips auch Rechner mit AMD-Prozessoren fertigten. Um diese Anschuldigungen zu unterfüttern, forderten AMD-Vertreter die Herausgabe von Intel-Dokumente aus einer ähnlichen US-Klage des Server-Herstellers Intergraph. Intel bestritt jedoch das Recht der US-Gerichte, die Dokumente an die EU-Kommission übergeben zu dürfen. Schließlich gehe es in Brüssel nur um eine Untersuchung und nicht um ein formelles Verfahren, so die Erklärung. (mb)