Web

EU-Gesetzgebung zu ungewollten Marketingzusendungen tritt in Kraft

31.10.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - An diesem Freitag tritt eine EU-Richtlinie in Kraft, die Marketingaktionen via E-Mail nur noch zulässt, wenn der Empfänger dies ausdrücklich wünscht.

Danach dürfen Direkt-Marketingsendungen nur noch dann via E-Mail verschickt werden, wenn vorher vom Adressaten das Plazet eingeholt wurde. Diese Richtlinie gilt in allen europäischen EU-Mitgliedstaaten. Sie darf nur umgangen werden, wenn der angeschriebene Kunde seine E-Mail-Adresse in Verbindung mit dem Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung bereits herausgegeben hat. Marketingaktionen dürfen dann ähnliche Produkte oder vergleichbare Dienstleistungen via E-Mail-Zusendung bewerben.

Allerdings ist diese Regelung zusätzlich an die Forderung geknüpft, dass einem angeschriebenen Kunden zusammen mit der Spam-Werbung immer auch die Option angeboten werden muss, künftig solch eine Zusendung abzulehnen.

Diese Regelung, die ursprünglich bereits im Juli des vergangenen Jahres initiiert wurde, trifft übrigens auch für Werbesendungen via Fax, automatisierten Anrufsystemen und per Short Message Service (SMS) zu. (jm)