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EU-Gesetz zum Schutz der Privatsphäre

20.10.1998
Von Michael Hufelschulte
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) –Vor drei Jahren kam die Citibank unter Beschuß, als sie ein Kreditkarten-Programm mit der deutschen Bundesbahn vereinbarte. Die Bank machte damals Schlagzeilen, weil sie deutschen Behörden einen Einblick in ihre Datenverarbeitung in den USA erlaubte. Die Europäische Gemeinschaft nahm dies zum Anlaß, den Datenaustausch zwischen einzelnen Ländern gesetzlich zu regeln. Welche Typen von Daten im Ausland bearbeitet werden dürfen, unterlag danach den Entscheidungen der nationalen Gesetzgeber. Der Datenaustausch mit Ländern, in denen kein vergleichbarer Datenschutz gegeben ist, wird jedoch untersagt. Den Mitgliedsstaaten wurde eine dreijährige Frist gesetzt, die entsprechenden Änderungen durchzuführen. Diese Frist läuft jetzt langsam aus, doch nur Italien, Griechenland und Finnland haben bisher entsprechende Direktiven erlassen. Die Gesetze beunruhigen viele multinationale Unternehmen und veranlaßten die USA, mit der Europäischen Union Verhandlungen aufzunehmen: Die Vereinigten Staaten glauben nämlich an die "selbstregulierenden Kräften der Industrie", die gesetzliche Regelungen des Datenschutzes unnötig machen.