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EuGH: Regulierer müssen Kosten berücksichtigen

EU-Gericht stellt Leitlinien für Zugang zu Telefon-Festnetzen auf

25.04.2008
Im Rechtsstreit um Gebühren für den Zugang zum Festnetz der Deutschen Telekom in Deutschland hat das höchste EU-Gericht Leitlinien für nationale Regulierungsbehörden aufgestellt.

So müssten die Regulierer frühere und künftige Kosten des Netzbetreibers berücksichtigen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil. (Rechtssache C-55/06)

Das zum Vodafone-Konzern gehörende Telekomunternehmen Arcor hatte vor dem Kölner Verwaltungsgericht gegen angeblich überhöhte Telekom-Gebühren für den Festnetzzugang geklagt. Das deutsche Gericht wandte sich dann an den EuGH. Dieser äußerte sich nicht konkret zur Höhe der Telekom-Gebühren.

Branchenexperten sprachen in Brüssel von einem schwierigen Urteil, das erst noch geprüft werden müsse. Erst vor zwei Wochen hatte das EU-Gericht Erster Instanz in Luxemburg entschieden, dass die EU-Kommission gegen die Deutsche Telekom im Mai 2003 zu Recht ein Bußgeld von 12,6 Millionen Euro verhängt hatte. Die Telekom hatte Wettbewerbern für den Zugang zu ihrem Festnetz höhere Entgelte in Rechnung gestellt als der frühere Telefon-Monopolist und Netzbetreiber den eigenen Endkunden berechnete. (dpa/tc)