EU-Generalanwalt: Keine Mehrwertsteuer auf Mobilfunklizenzen

07.09.2006
Die Auktion von Mobilfunklizenzen der dritten Generation darf nach Auffassung der zuständigen EU-Generalanwältin nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.

Diese Meinung vertritt Generalanwältin Juliane Kokott in einem Gutachten für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Das Gericht muss auf Antrag der Telekom-Tochter T-Mobile Austria und von Hutchinson 3G UK entscheiden, ob nach der Aktion von Mobilfunklizenzen in Österreich und Großbritannien im Jahr 2000 zusätzlich zum Lizenzpreis Mehrwertsteuer zu entrichten ist.

Bei der Auktion von Mobilfunklizenzen trete der Staat nicht privatwirtschaftlich sondern in seiner Funktion als öffentliche Hand auf, heißt es in Kokotts Stellungnahme. Derartige Aktivitäten einer Regierung könnten nicht der Mehrwertsteuer unterworfen werden. Ihre Empfehlung ist für den Gerichtshof nicht bindend. In acht von zehn Fällen folgt das Gericht aber dem Urteilsvorschlag seiner Generalanwälte. (dpa/tc)