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EU erleichtert Technologietransfer

08.04.2004

Die Europäische Kommission hat die Vorschriften für die Vergabe von Patent-, Know-how- und Softwarelizenzen geändert. Demnach sind ab dem 1. Mai 2004 konkurrierende Unternehmen von den bisherigen Wettbewerbsvorschriften freigestellt, wenn ihr gemeinsamer Marktanteil unter 20 Prozent liegt. Nicht konkurrierende Unternehmen dürfen einen gemeinsamen Marktanteil von bis zu 30 Prozent halten, um freigestellt werden zu können. Der Marktanteil berechnet sich anhand des Absatzwertes, im Zweifelsfall kann er geschätzt werden.

Voraussetzung ist, dass der Lizenznehmer weder in der Preisgestaltung, in Fertigungs- und Absatzmenge noch in der Entwicklung seiner Produkte eingeschränkt wird. Beschränkungen hinsichtlich der Anwendungsbereiche oder der Möglichkeit, die in Lizenz genommenen Technologien weiter zu entwickeln, sind jedoch möglich.

Die neue Regelung (PDF)

Die Reform der Technologietransfer-Vorschriften wird nach Ansicht von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti den Zugang zu Innovationen erleichtern und Unternehmen ein breiteres Betätigungsfeld sowie mehr Gestaltungsfreiheit verschaffen. Durch Stärkung der Innovationsanreize könne die Wettbewerbspolitik entscheidend dazu beitragen, der EU-Wirtschaft neue Dynamik zu verleihen. (lex)