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EU-Datenschützer warnen von Internet-Protokollierung

16.11.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Artikel-29-Gruppe, eine unabhängige europäische Vereinigung von Datenschützern, warnt davor, dass eine flächendeckende Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen verletzen würde. Jede Auswertung von Internetadressen könne etwas über die Interessen, Vorlieben und politischen Präferenzen der Nutzer verraten. Darüber hinaus bestehen aus Sicht der Datenschützer "erhebliche Zweifel", ob der vorgeschlagene Rahmenbeschluss mit Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz) vereinbar ist.

Hintergrund: Gegenwärtig berät eine Arbeitsgruppe des EU-Ministerrates über den Vorschlag eines Rahmenbeschlusses, wonach alle Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten zur pauschalen Speicherung sämtlicher Daten über die Nutzung dieser Dienste für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr verpflichtet werden können.

Einer Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Peter Schaar zufolge fordert die Artikel-29-Gruppe daher den Ministerrat auf, den von Frankreich, Großbritannien, Irland und Schweden vorgelegten Rahmenbeschlussentwurf (Ratsdokument 8958/04 vom 28. April 2004) abzulehnen. (tc)