"Recht auf Vergessenwerden"

EU-Datenschützer sprechen mit Internet-Suchanbietern

18.07.2014
Von 
Thomas Cloer war Redakteur der Computerwoche.
Datenschützer der Europäischen Union wollen sich in der kommenden Woche mit großen Suchmaschinenanbietern (allesamt aus den USA) treffen.

Dabei solle vor allem das unlängst vom EuGH verbriefte "Recht auf Vergessenwerden" in Internet-Suchergebnissen diskutiert werden, berichtet das "Wall Street Journal" in seiner Online-Ausgabe. Geladen seien Google, Microsoft und Yahoo. Der Artikel-29-Gruppe, in der die Datenschützer der Mitgliedsstaaten zusammengeschlossen sind, ist demnach vor allem Googles Umsetzung der EuGH-Entscheidung ein Dorn im Auge.

Unter anderem stören sich die Datenschützer wohl daran, dass Google Websites darüber informiert, wenn es Links auf ihre Inhalte entfernt - aus Sicht beispielsweise des für Google in Deutschland zuständige Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar "unterminiert das Verfahren teilweise das right to be forgotten".

Google weigert sich ferner, Ergebnisse von Namenssuchen aus dem zentralen Index von Google.com zu entfernen, und nimmt die Verweise nur aus Ergebnissen von lokalen Präsenzen wie google.fr oder google.co.uk. "Dieses Problem haben wir klar identifiziert", klagt Gwendal Le Grand vom französischen Watchdog CNIL. "Das stellt die Effektivität der gesamten Entscheidung in Frage."

Ob bei dem Treffen Substanzielles herauskommt, steht in den Sternen. Microsoft will zumindest teilnehmen. Google und Yahoo wollen erklärtermaßen mit den Datenschützern kooperieren, wollten aber der Zeitung gegenüber nicht konkreter auf spezifische Zusammenkünfte eingehen.