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Etoys begibt sich unter Gläubigerschutz

27.02.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der amerikanische Online-Spielzeughändler Etoys will sich unter Gläubigerschutz nach Paragraf elf des amerikanischen Konkursrechts begeben. Die Site soll in Kürze dichtgemacht werden.

Zunächst war Etoys noch auf der Suche nach Investoren. Wenn sich keine fänden, so das Unternehmen vor kurzer Zeit, wolle man das Geschäft im April einstellen (Computerwoche online berichtete). Nun ging alles doch schneller: Die Site wird am 8. März abgeschaltet, der Betrieb wird eingestellt. Den Aktionären teilte man mit, dass die Anteile "in Kürze in der Nasdaq nicht mehr gelistet seien".