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Etappensieg für Sun im Java-Streit mit Microsoft

26.01.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der US-Bundesrichter Ronald Whyte hat erneut eine einstweilige Verfügung erlassen, die es Microsoft verbietet, Produkte mit einer eigenen Java-Umsetzung zu vertreiben, die die offiziellen Kompatibilitätstests von Java-Gralshüter Sun Microsystems nicht besteht. Einen früheren Beschluss Whytes vom November 1998 hatte ein Berufungsgericht im vergangenen August aufgehoben, weil es die Begründung - Verstoß gegen das Urheberrecht - nicht akzeptiert hatte. Für die neue Verfügung hat der Richter deshalb seine Strategie geändert. Er plädiert nun auf unfairen Wettbewerb. Eine inkompatible Java-Variante von Microsoft könne für den Java-Markt allgemein und für Sun als Anbieter im besonderen irreparable Schäden bedeuten, so Whyte.

Microsoft hatte Java 1995 von Sun in Lizenz genommen. Später hatte der Softwareriese eine eigene Ablaufumgebung, die sogenannte Java Virtual Machine (JVM), für sein Windows-Betriebssystem und seinen Web-Browser Internet Explorer entwickelt. Diese widerspricht aus Sicht von Sun dem Prinzip "Write once, run anywhere" und verführt Java-Entwickler dazu, mit der eigentlich plattformunabhängigen Sprache reine Windows-Anwendungen zu schreiben. Neben der JVM vertreibt Microsoft auch das (inzwischen in die Jahre gekommene) Java-Entwicklungstool "Visual J++".