Erster Prozeß um Datenschutz-Delikt

09.12.1977

BAD KREUZNACH(ee)- Vier Angeklagte gibt es im ersten Datenschutz-Prozeß, der vor einem deutschen Gericht anhängig ist. Die Staatsanwaltschaft in Bad Kreuznach beschuldigt einen Studenten, sich unbefugt unter das Datenschutzgesetz fallende Unterlagen beschafft und verwendet zu haben. Von einem Mitangeklagten Vertreter sei er angestiftet worden diese Unterlagen zu verkaufen. Bei dem Material handelt es sich um Daten von Bürgern aus elf Verbandsgemeinden des Landgerichts-Bezirks Bad Kreuznach.