ERP-Abschreibung geändert

04.01.2006
Individuelle Festlegung ist nicht mehr möglich.

Die Finanzverwaltung hat die Abschreibungsfrist für ERP-Software (Enterprise Ressource Planning) kürzlich auf fünf Jahre festgelegt. Darauf weist der Branchenverband Bitkom hin. Die Regelung gilt ab sofort für jede neu angeschaffte ERP-Software. Bislang wurden die Abschreibungsfristen im Rahmen von Betriebsprüfungen individuell festgelegt.