Ikarus Software offeriert neue Utilities

Erhöhte Verteidigungsbereitschaft gegen Viren auf PCs und in LANs

19.04.1991

WIEN (CW) - Im Vorfeld der österreichischen Elektronik-Messe "Ifabo" stellte die Ikarus Software Ges.m.b.H., Zell am See, jetzt eine erweiterte Ausführung ihrer Virus -Utilities vor. Laut Anbieter kann das PC-basierte Dienstprogramm-Paket derzeit etwa 60 Viren erkennen und entfernen.

Neben den erweiterten Modulen "Viren suchen", "Entseuchen" und "Guard" bietet die "Advanced Edition" unter anderem eine Oberfläche mit Pull-Down-Menüs, Short-Cuts und Dialogfenstern, ein Hilfesystem sowie einen schnellen Verschlüsselungs -Algorithmus nach dem Data Encryption Standard (DES). Als Alleinstellungsmerkmal seines Produkts nennt der Ikarus-Geschäftsführer Victor Mayer-Schönberger unter anderem die "Transparenz" der Abläufe: Falls gewünscht, könne der Anwender die Ausführung der Befehle Schritt für Schritt am Bildschirm verfolgen.

Für den Katastrophenfall können die Partitiontables und Boot-Sektoren der Platten auf Spezialdisketten ausgelagert werden. Außerdem stellt Ikarus werktags von 7 bis 18 Uhr einen telefonischen Notdienst zur Verfügung, der mittels eines Check-Codes in der Lage ist, einen "telefonischen Blick in die Anwenderplatte (Presse-Information des Anbieters) zu werfen.

Die Advanced Edition ist netzwerkfähig und läuft unter MS-DOS ab 4.0 beziehungsweise Compaq DOS 3.31. Deutsche Interessenten können das Paket direkt bei Ikarus Software oder über die OEM-Partner PC-Plus in München und Apcos in Holle / Norddeutschland beziehen. Für 295 Mark liefert der Hersteller eine Kopie des Softwarepakets einschließlich des Handbuchs, eines-erweiterbaren-elektronischen Viren-Lexikons und der Disaster-Prevention-Disk; außerdem kann der Kunde die Telefon -Hotline 60 Tage lang (gerechnet vom ersten Anruf) kostenlos nutzen.

Das österreichische Software-Unternehmen hatten im vergangenen Jahr Schlagzeilen gemacht, als es ein Wettbewerb für die Einsendung eines nicht entfernbaren Virus ausschrieb (vergleiche CW Nr. 15 vom 13. April 1990, Seite 44).