Im Auftrag von Tandberg Data:

Ergonomic Institut testet "Benutzbarkeit"

13.04.1984

MÜNCHEN (kul) - Die Bundesrepublik Deutschland ist das einzige Land, in dem es Normen und Sicherheitsregeln für Bildschirmgeräte gibt. Im Auftrag der Tandberg Data GmbH, Dortmund, untersuchte das Ergonomic Institut, Berlin, wie weit diese Bestimmungen die Gerätegestaltung beeinflußt haben.

Durch eine koordinierte Arbeit zwischen österreichischen Normenausschüssen wurde erreicht, daß in beiden Ländern nicht widersprüchliche Normen aufgestellt werden, wenn die Abweichungen nicht durch sachliche Gründe bedingt sind. In der Kooperation mit anderen Ländern erweisen sich die ergonomischen Anforderungen allerdings oft als Problem, da sie als "Handelsbarrieren" angesehen werden.

Das Ergonomic Institut führte seine Untersuchung an zehn Geräten durch, die sich in drei Gruppen klassifizieren lassen: dumb (dumme Terminals mit festgelegten Eigenschaften), smart (intelligente Terminals mit herstellerseitig modifizierbaren Eigenschaften) und intelligent (mit benutzerseitig modifizierten Eigenschaften). Die Beurteilung erfolgte nach Aussage der Ergonomic Mitarbeiter nicht nach fiktiven Kriterien, sondern bezogen auf die Situation eines Sachbearbeiters an einem Mischarbeitsplatz in einem beliebigen Tageslichtraum. Vier Kriterien bestimmen der Studie zufolge maßgeblich die "Benutzbarkeit" eines Rechnersystems: Visualisierung, Lokalisierung/Eingabe, Handhabbarkeit und Flexibilität.

Die Untersuchung habe gezeigt, so die Berliner Experten, daß die Normung einen erheblichen Fortschritt auch in ergonomischer Hinsicht erreicht habe. Neben der flachen Tastatur mit guter Schreibqualität sei auch die Positivdarstellung so weit ausgereift, daß man sie inzwischen als Stand der Technik bezeichnen könne.