Ratgeber Online-Shops

Erfolgreich mit E-Commerce - perfekt verkaufen im Web

06.06.2014
Von 
Dr. Klaus Manhart hat an der LMU München Logik/Wissenschaftstheorie studiert. Seit 1999 ist er freier Fachautor für IT und Wissenschaft und seit 2005 Lehrbeauftragter an der Uni München für Computersimulation. Schwerpunkte im Bereich IT-Journalismus sind Internet, Business-Computing, Linux und Mobilanwendungen.

Welche rechtlichen Aspekte sind zu beachten?

Aus juristischer Sicht sind bei einem Online-Shop-Angebot vor allem das Impressum, das Widerrufs- und Rückgaberecht sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unerlässlich. Die Anbieterkennzeichnung, das Impressum, ist Pflicht für alle Business-Auftritte. Es muss mindestens den vollständigen Firmennamen enthalten inklusive Rechtsformzusatz, Telefonnummer, E-Mail und möglichst Postanschrift sowie – sofern Sie diese besitzen – die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Das Impressum sollte auf jeder Seite zumindest als Link angegeben sein. Einfach und schnell lässt sich ein rechtlich wasserdichtes Impressum über Generatoren erstellen.

AGB- und Impressum-Generatoren ermöglichen nach Eingabe der Firmendaten das automatische Erzeugen der Rechtstexte. Wer sicher gehen will, sollte diese jedoch noch juristisch prüfen lassen.
AGB- und Impressum-Generatoren ermöglichen nach Eingabe der Firmendaten das automatische Erzeugen der Rechtstexte. Wer sicher gehen will, sollte diese jedoch noch juristisch prüfen lassen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch AGB genannt, sorgen vor Vertragsabschluss für klare Verhältnisse im täglichen Geschäftsverkehr. Nach dem Fernabsatzgesetz müssen die Kunden beim Bestellen bestätigen, dass sie die AGB gelesen haben und sie akzeptieren. Der Shop-Betreiber ist verpflichtet, vor Abschluss eines Kaufvertrages ausdrücklich auf die AGB hinzuweisen. Üblicherweise geschieht dies heute dadurch, Kunden zu zwingen, das Lesen der AGB zu bestätigen und ohne diese Bestätigung den Bestellvorgang nicht fortsetzen zu lassen.

Viele Shop-Systeme enthalten bereits eine AGB. Diese einfach zu übernehmen, ist jedoch nicht empfehlenswert. Jede AGB sollte auf das eigene Angebot zugeschnitten sein und maßgeschneidert entworfen sein. Hilfreich kann sein, sich bei ähnlichen Shops umzusehen. Auch für AGBs gibt es Generatoren, doch diese sollten juristisch geprüft werden.

So wie bei Zalando sollte ein Impressum aussehen.
So wie bei Zalando sollte ein Impressum aussehen.

Bei der Bestellung muss dem Kunden der Eingang der Bestellung per E-Mail bestätigt werden. Dazu müssen dem Kunden der Gesamtpreis der bestellten Waren, zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten, die Gültigkeitsdauer des Preises und das Widerrufs- und Rückgaberecht mitgeteilt werden. Diese Empfangsbestätigung generieren Shop-Systeme normalerweise automatisch. Wichtig ist dabei vor allem das Widerrufs- oder Rückgaberecht. Der Kunde darf ohne Angabe von Gründen das Geschäft widerrufen, indem er die Ware zurücksendet. Sie als Shop-Betreiber haben die Wahl, ob Sie ein Widerrufsrecht oder ein Rückgaberecht einräumen. Ein Muster für die Wiederrufsbelehrung finden Sie hier. Mehr zu rechtlichen Aspekten bei Online-Shops können Sie auf diesem Rechtsportal nachlesen.

Tipp: Online-Recht

  • Informieren Sie den Kunden über den Gesamtpreis der Bestellung und die Liefer- und Versandkosten.

  • Das Impressum mit den notwendigen Angaben sollte leicht auffindbar und von jeder Seite zugänglich sein.

  • Bauen Sie Hinweise auf die AGB und das Widerrufs- und Rückgaberecht ein.

  • Wollen Sie ganz sicher gehen, sollten Sie Ihren Shop juristisch prüfen lassen – z.B. durch eine Zertifizierung (siehe unten).