Bundeskabinett

Entwurf für neues Leistungsschutzrecht beschlossen

29.08.2012
Presseverlage sollen das ausschließliche Recht erhalten, ihre Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Dies sieht der Entwurf für ein Leistungsschutzgesetz vor, den das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat. Der umstrittene Vorstoß richtet sich insbesondere gegen Suchmaschinen wie Google. Schwarz-Gelb hatte ein solches Leistungsschutzrecht als Teil einer Reform des Urheberrechts bereits im Koalitionsvertrag angekündigt. Die Verlegerverbände haben die Umsetzung noch in dieser Wahlperiode gefordert. (dpa/tc)